Jäger nehmen die Jagdsteuer aufs Korn

Kreis Neunkirchen. Ein Teil der etwa 350 Wildtiere, die im jährlichen Schnitt im Kreis Neunkirchen die Begegnung mit dem Straßenverkehr nicht überleben, wird wohl künftig längere Zeit den Straßengraben "zieren". Bisher haben die Jagdpächter des jeweiligen Reviers nach einem Wildunfall die Kadaver umgehend entsorgt - auf freiwilliger Basis

Kreis Neunkirchen. Ein Teil der etwa 350 Wildtiere, die im jährlichen Schnitt im Kreis Neunkirchen die Begegnung mit dem Straßenverkehr nicht überleben, wird wohl künftig längere Zeit den Straßengraben "zieren". Bisher haben die Jagdpächter des jeweiligen Reviers nach einem Wildunfall die Kadaver umgehend entsorgt - auf freiwilliger Basis. Die seit vielen Jahren geübte Praxis sei seit Beginn des Jahres ausgesetzt, heißt es von Seiten der Jäger. Der Grund: Die Jagdpächter sind sauer. Einmal auf Ministerpräsident Peter Müller, zum anderen auf die Kreisverwaltung. Ersterer habe die Jagdsteuer nicht wie versprochen abgeschafft, sondern dies einfach an die Kreise delegiert. So sei ein "Flickenteppich" entstanden, sagt Kreisjägermeister Edgar Kuhn. Während der Kreis St. Wendel und der Regionalverband Saarbrücken die Bagtellsteuer abgeschafft hätten, halte der Kreis Neunkirchen bisher an ihr fest. Guido Bohlen, der mit dem Hegering 5 einen von sechs Hegeringen im Kreis leitet, stellt fest: "Ich muss als Pächter in Wustweiler die Steuer zahlen, mein Nachbar in Urexweiler aber nicht!"Die Jäger wollen diese Ungleichbehandlung nicht hinnehmen. Ohnehin sehen sie ihr Wirken als Heger und Naturschützer durch die Jagdsteuer, die sie seit Jahren bekämpfen, bestraft. Nun will man der öffentliche Hand vor Augen führen, welchen Verwaltungsaufwand es bedeutet, wenn die Jäger ihre freiwilligen Dienste einstellen. "95 bis 98 Prozent der Pächter im Kreis werden sich beteiligen", schätzt Edgar Kuhn. Das werde "ein bisschen Chaos" zur Folge haben. Da ein Jagdpächter das "Aneignungsrecht" für in seinem Revier verendetes Wild habe, dürften Gemeinde- oder Landesbedienstete das tote Tier erst dann an der Straße wegholen, wenn der Pächter auf dieses Recht verzichtet habe. Andernfalls müssten sie mit Anzeigen wegen Wilderei rechnen. Die Kommunen müssten dann ein schließlich aufgelesenes Tier kostenpflichtig von der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgen lassen. Bleibe ein Tier wegen dieser zeitraubenden Prozedur länger am Straßenrand liegen, werde dies eventuell wegen Seuchengefahr den Amtstierarzt mit einer Anordnung an den Kreis auf den Plan rufen. Mit dieser Form des Protestes erhoffen sich die Jagdpächter eine beschleunigte Entscheidung über die Jagdsteuer. Auf SZ-Nachfrage wurde im Landratsamt mitgeteilt, dass sich der Kreistag in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Thema befassen werde.

Auf einen BlickDie Jagdsteuer bringt dem Kreis Neunkirchen jährlich etwa 14 000 bis 15 000 Euro ein. Sie wird auf den "Jagdwert", das ist in der Regel die Höhe der Jagdpacht, erhoben. Im Kreis Neunkirchen beträgt der Steuersatz 20 Prozent davon. Im Kreis gibt es rund 140 Jagdpächter für 32 Privatreviere. gth

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