Streit über Tierkadaver

Homburg. Schon seit einigen Wochen beschweren sich Leser bei der SZ-Redaktion, dass Tierkadaver an Straßenrändern wochenlang herumlägen und nicht beseitigt würden. Bei näherem Nachfragen ergab sich, dass sich hier tatsächlich einiges an Konfliktstoff angesammelt hat. Tatsache ist, dass die Zuständigkeiten über die tote Tiere am Straßenrand nicht eindeutig geklärt sind

 Nach einem Wild-Unfall bleiben die toten Tiere oft am Straßenrand liegen. Wer den Kadaver entsorgen muss, ist derzeit im Saarpfalz-Kreis umstritten. Foto: dpa

Nach einem Wild-Unfall bleiben die toten Tiere oft am Straßenrand liegen. Wer den Kadaver entsorgen muss, ist derzeit im Saarpfalz-Kreis umstritten. Foto: dpa

Homburg. Schon seit einigen Wochen beschweren sich Leser bei der SZ-Redaktion, dass Tierkadaver an Straßenrändern wochenlang herumlägen und nicht beseitigt würden.

Bei näherem Nachfragen ergab sich, dass sich hier tatsächlich einiges an Konfliktstoff angesammelt hat. Tatsache ist, dass die Zuständigkeiten über die tote Tiere am Straßenrand nicht eindeutig geklärt sind.

Nachfragen beim Kreis ergaben, dass der Träger der jeweiligen Straße -also Land, Kreis oder Gemeinde - "straßenentsorgungspflichtig" sei.

In der Praxis wurde es jedoch so gehandhabt, dass die Mitarbeiter der Straßenmeisterei beim jeweiligen Revier-Jäger anriefen, der sich dann unter Umständen auch nachts auf den Weg machte, um das Tier wegzubringen.

Oftmals passiere es auch, dass angefahrene Wildschweine durchaus noch kilometerweit durchs Unterholz rennen können, erläuterte Kreisjägermeister Bernd Feichtner gegenüber unserer Zeitung. Oder dass jemand, der kein Fachmann sei, gar nicht erkennen könne, ob das angefahrene Wild wirklich tot sei.

Deshalb habe der fürs Revier zuständige Jäger das Auffinden des Wildes oder den Fangschuss selbst in die Hand genommen. Wozu er jedoch nicht verpflichtet sei, betonte Feichtner. Das Land habe die Pflicht der Entsorgung nun aber an die Kreise delegiert, und die wiederum haben die Jägerschaft gebeten, diese Entsorgung vorzunehmen.

In den Landkreisen St. Wendel, im Regionalverband Saarbrücken und demnächst im Kreis Neunkirchen gibt es ein Abkommen: Der Landkreis verzichtet dort künftig auf die Jagdsteuer, dafür sind die Jäger jederzeit verpflichtet, sich um die Entsorgung aller toten Tiere am Straßenrand zu kümmern. Im Saarpfalz-Kreis habe es diesbezüglich kein Entgegenkommen gegeben, sagte Feichtner: "Wir haben angeboten, auch die halbe Steuer zu entrichten, aber das wurde abgelehnt." Die Jägerschaft sehe es unter diesen Umständen nicht ein, die Entsorgung weiterhin aus gutem Willen zu erledigen, zumal dafür keine Verpflichtung bestehe und der Kreis nicht bereit sei, diese Arbeit zu honorieren.

Nun seien es aber ausgerechnet die Jäger selbst, denen dieser Umstand am wenigsten gefällt: "Tierschutz und Respekt vor Wald und Natur stehen bei uns ganz oben. Dass tote Tiere am Straßenrand liegen bleiben, ist für uns Jäger ein ganz schrecklicher Zustand", sagte Kreisjägermeister Feichtner.

Meinung

Auf einen Blick

In einer Sitzung des Kreistages war die Tierentsorgung ebenfalls ein Thema. Aber auch die Jägerschaft ist aktiv: am Freitag, 6. März, treffen sich die Jäger aus dem Kreis im Volkshaus in Oberbexbach, um die Situation zu besprechen. Wie der Kreis endgültig entscheidet, wird sich noch zeigen. Immerhin beträgt die Jagdsteuer 20 Prozent des Pachtpreises für den einzelnen Jagdpächter. Das läppert sich im Jahr auf einen Betrag zwischen 45 000 und 50 000 Euro zusammen, die der Kreis einnimmt.maa

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