Vorschulische Erziehung Illingen investiert Geld in die vorschulische Erziehung

Uchtelfangen · „Mit Inbetriebnahme einer neuen Gruppe in der evangelischen Kindertagesstätte wird das Angebot an Regelplätzen in der Gemeinde Illingen um 25 Plätze aufgestockt“, sagte Bürgermeister Armin König.

Im Rahmen der Bedarfserfüllung würden nun 414 Plätze vorgehalten, ein weiterer Ausbau stehe mit einem umfangreichen Ausbau- und Sanierungsprojekt im Bereich der katholischen Kindertagesstätte Uchtelfangen im kommenden Jahr bevor. Dort sollen zusätzliche Krippenplätze und weitere 25 Plätze im Regelbereich eingerichtet werden, einhergehend mit einer qualitativen Verbesserung des Angebotes, so heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Die Kinder freuten sich ebenso und begrüßten gemeinsam mit der Leiterin Bettina Blond mit Liedvorträgen die Gäste zur Eröffnungsfeier. Froh war der Verwaltungschef auch, dass die Erweiterung des Betreuungsangebotes an der Evangelischen Kindertagesstätte Uchtelfangen zügig und unkompliziert verlief, nachdem die Kirchengemeinde mit ihrem Raumangebot im Gemeindehaus in die Bresche gesprungen war. Die Hintergründe erläuterte Hausherr und Pfarrer Reinhold Wawra, die Idee sei im August vergangenen Jahres geboren und dank der guten Kooperation mit der Gemeinde sehr schnell umgesetzt worden.

Das ebenerdig und barrierefrei erreichbare Untergeschoss des Gemeindehauses wurde völlig neu gestaltet und nach heutigen qualitativen Ansprüchen eingerichtet. Ein Gruppenraum, ein Förderraum, Ruheraum und kindgerechte sanitäre Einrichtungen sorgen dafür, dass sich die Drei- bis Sechsjährigen in der neuen Gruppe wohlfühlen. Durch die Einbindung in die Kindertagesstätte können sowohl die vorhandenen logistischen Einrichtungen als auch das Außenspielgelände genutzt werden, so dass die gesamte Maßnahme mit etwa 125 000 Euro sehr kostengünstig für alle Beteiligten verwirklicht werden konnte, wie es weiter heißt.

Die Maßnahme wurde unter der Projekt- und Bauträgerschaft der Gemeinde in knapp vier Monaten umgesetzt. Von den zuwendungsfähigen Kosten trägt die Gemeinde als Antragstellerin 40 Prozent, Land und Kreis übernehmen jeweils 30 Prozent. Auch die Kirchengemeinde wird einen Betrag zuschießen.

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