Behinderte Kinder über den eigenen Tod hinaus gut versorgen

Kreis Neunkirchen. "Eltern behinderter Menschen möchten ihre Kinder über den eigenen Tod hinaus gut versorgt wissen", schildert Norbert Puhl, Vorsitzender der Lebenshilfe Neunkirchen, seine Erfahrungen. Doch um dieses Ziel zu erreichen, sei es wichtig, schon zu Lebzeiten geeignete Vorkehrungen zu treffen

Kreis Neunkirchen. "Eltern behinderter Menschen möchten ihre Kinder über den eigenen Tod hinaus gut versorgt wissen", schildert Norbert Puhl, Vorsitzender der Lebenshilfe Neunkirchen, seine Erfahrungen. Doch um dieses Ziel zu erreichen, sei es wichtig, schon zu Lebzeiten geeignete Vorkehrungen zu treffen. Da Sozialhilfe nur gewährt werde, wenn kein eigenes Vermögen vorhanden sei, könne dies bei der normalen gesetzlichen Erbfolge dazu führen, dass behinderte Menschen, die in einer Wohnstätte leben, ihr Erbe bis auf einen Freibetrag für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen. "So genießen Behinderte keinerlei persönliche Vergünstigungen", betont Puhl. Um Eltern zu beraten, wie sie im Erbfall eine noch bessere Förderung für ihre behinderten Kinder erreichen können, gründete sich 2004 die "Stiftung Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen". Angehörige können die Stiftung als Erben einsetzen und gleichzeitig besondere Vergünstigungen für ihr Kind und andere Menschen mit Behinderung vereinbaren. redÜber Erb- und Sozialrecht und die Arbeit der Stiftung informiert die druckfrische Broschüre "Gutes tun - ehrenvolles Erbe", die man bei der Stiftung Lebenshilfe im Hause WZB, Am Beckerwald 31, 66583 Spiesen-Elversberg, Tel. (06821) 793 112, oder bei der Geschäftsstelle, Weierswies 11a, 66538 Neunkirchen, Tel. (06821) 981 10, anfordern kann.

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