Fehlende Nachweise bis Monatsende nachreichen

Merzig · Antragsteller, die für das Schuljahr 2014/15 einen unvollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis Sonntag, 30. November, nachzureichen.

Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr.

Die Anträge müssen in solchen Fällen abgelehnt werden. Fehlende Nachweise sind beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 44, einzureichen.

Infos: Roswitha Becker, Tel. (0 68 61) 80 196, E-Mail: roswitha.becker@merzig-wadern.de.

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