Fehlende Nachweise bis Monatsende nachreichen

Merzig-Wadern · Wer sich von den Leihgebühren für die Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2016/17 hatte freistellen lassen wollen, konnte bis Ende September einen entsprechenden Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung abgeben.

Doch bei mehreren Anträgen fehlen Unterlagen. Darauf hat die Verwaltung des Landkreises Merzig-Wadern aufmerksam gemacht.

Das Amt für Ausbildungsförderung ermöglicht denjenigen Personen, die einen unvollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 30. November nachzureichen.

Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden, heißt es in der Mitteilung des Landkreises abschließend.

Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern , Kreisjugendamt, Amt für Ausbildungsförderung , Michaela Herrmann, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, einzureichen. Für Informationen und Rückfragen ist sie zu erreichen unter Telefon (0 68 61)

8 01 96 oder per E-Mail an m.herrmann@merzig-wadern.de.

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