Hilfe aus dem Saarland für Flut-Opfer Saar-Finanzminister sagt Steuererleichterungen für Flut-Hilfen zu

Saarbrücken · Das Saarland selbst könne zwar nicht finanziell helfen. Dafür sagt Saar-Finanzminister Peter Strobel (CDU) den von der Flut-Katastrophe betroffenen Bundesländern und Einwohnern zu, mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.

Spenden für Flutopfer werden steuerlich begünstigt
Foto: dpa/Boris Roessler

Rund 50 Maßnahmen seien hierzu in einem „Katastrophenerlass“ aufgelistet. „Mit diesen Maßnahmen soll es vor allem Unternehmen und Institutionen erleichtert werden, unbürokratisch zu helfen, ohne dadurch steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Die Spenden- und Hilfsbereitschaft im Saarland sei immens. „Um diese Hilfen zu beschleunigen und nicht durch bürokratische Hürden zu erschweren, haben Bund und Länder gemeinsam erhebliche Verwaltungsvereinfachungen im Hinblick auf flankierende steuerliche Erleichterungen vereinbart.“

Vor allem Geldspenden auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto können leichter nachgewiesen werden, um auch steuerlich anerkannt zu werden. Es genüge zum Beispiel ein Einzugsbeleg. Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen Soforthilfen bis zu 5000 Euro ohne weitergehende Prüfung an Flut-Opfer zahlen. Vereine und Stiftungen dürfen Mittel, die durch Sonderaktionen eingenommen wurden, für die von der Katatsrophe Betroffenen verausgaben, ohne den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit fürchten zu müssen. Unternehmen dürfen Unterstützungsleistungen, als Betriebsausgaben einstufen, sofern sie „öffentlichkeitswirksam“ erbracht wurden, erklärte Strobel. „Zum Beispiel, wenn ein Baumarkt kostenlos Entwässerungspumpen oder ein Bauunternehmer Bagger und Lkw zur Verfügung stellt.“ Unterstützung von Freiberuflern und Handweker, die dem Spendenaufruf ihrer Kammern folgen, können ebenfalls Betriebsausgaben geltend machen. Spenden Arbeitnehmer ihren Arbeitslohn, entfallen die etwa die Abgaben für Sozialleistungen.

„Mir ist vollkommen klar, dass es im Vergleich zu dem, was passiert ist, nur eine marginale Hilfestellung ist“, sagte Strobel. „Leider verbietet es sich für das Saarland, finanzielle Hilfen zu geben.“ Es sei ihm daher wichtig, „auch einen Beitrag zu leisten“ – eben in Form von Erleichterungen.

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