Wichtige Urteile - auch im Saarland Wie der Rechtsstaat die Pandemie-Probe bestand

Berlin/Saarbrücken · In 15 Monaten Corona-Krise haben immer öfter Gerichte über Grundrechtseingriffe geurteilt, diese zum Teil gebilligt, der Politik aber auch Grenzen aufgezeigt. Ein Saar-Gericht tat sich dabei besonders hervor.

 Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Staat immer wieder in die Grundrechte eingegriffen. Die Folge waren Tausende Gerichtsverfahren.

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Staat immer wieder in die Grundrechte eingegriffen. Die Folge waren Tausende Gerichtsverfahren.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Sebastian Kahnert

„Es leuchtet nicht ein, dass sich Geschwister in gebührendem Abstand in einem Möbelmarkt oder Baumarkt treffen dürfen, nicht aber in der eigenen Wohnung – was der gegenwärtigen Rechtslage entspricht.“ Mit lapidaren Sätzen wie diesem machte im April des vergangenen Jahres der saarländische Verfassungsgerichtshof bundesweit Schlagzeilen. Er kippte damit weite Teile der damals im Saarland geltenden, besonders strengen Corona-Beschränkungen und schrieb der Landesregierung ins Stammbuch: „Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten, die sich auf überwiegende Gründe des Gemeinwohls berufen, bedürfen aber jedenfalls mit ihrer Dauer einer kohärenten und konsistenten Rechtfertigung“ – die die saarländische Verordnung nach Ansicht der Richter in Teilen vermissen ließ. Die Mahnungen der Juristen prägten in der Folge erkennbar alle weiteren Schritte der Landesregierung in der Corona-Krise.