Auf 67 Jahre Höchstalter für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland steigt schrittweise

Bisher müssen Feuerwehrleute im Saarland mit dem Vollenden des 65. Lebensjahrs aus dem Dienst ausscheiden. Das soll sich nun ändern. Der Landtag hat dazu am Mittwoch die Weichen gestellt.

Höchstalter für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren steigt schrittweise
Foto: dpa/David Inderlied

Angehörige der 52 Freiwilligen Feuerwehren im Saarland, die sich körperlich fit fühlen, können in Zukunft über das 65. Lebensjahr hinaus im aktiven Dienst bleiben. Der Landtag brachte am Mittwoch eine Änderung des saarländischen Brandschutzgesetzes auf den Weg, die eine Erhöhung der Altersgrenze analog zum gesetzlichen Renteneintrittsalter vorsieht. Dieses steigt bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre.

„Damit werden wir vor allem der Leistungsfähigkeit der Menschen in dieser Altersgruppe gerecht, die somit ihren wertvollen und gewünschten Dienst für die Gemeinschaft leisten kann“, sagte Innenminister Reinhold Jost (SPD). Von der Neuregelung unberührt bleibt aber die Möglichkeit, auf Antrag ab dem 60. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.

Außerdem sollen Städte und Gemeinden künftig bei der Beschaffung, Wartung und Unterhaltung von Einrichtungen und Fahrzeugen künftig ebenenübergreifend mit den Landkreisen zusammenarbeiten können.

Die Opposition stimmte dem Entwurf in erster Lesung zu. Die CDU-Abgeordnete Anja Wagner-Scheid benannte für die von Jost angekündigte vollständige Überarbeitung des Gesetzes im nächsten Jahr mehrere Handlungsfelder wie die Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule, die Freistellung von Arbeitnehmern oder eine bessere Anerkennung von Feuerwehrleuten. Mit der Überarbeitung des Gesetzes will Jost aufgrund der Erfahrungen etwa der Ahrtal-Katastrophe vor allem den Bevölkerungsschutz verbessern.

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