Stadtverwaltung appelliert an Bürger, die Gehwege zu reinigen

Bexbach. Nach der Straßenreinigungssatzung ist die Reinigung der Bürgersteige sowie der Straßenrinnen den Straßenanliegern beziehungsweise den Grundstückseigentümern übertragen. Darauf macht die Stadtverwaltung Bexbach in einer Pressemitteilung aufmerksam. Derzeit werden wieder durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Straßen und Wege im Stadtbereich kontrolliert

Bexbach. Nach der Straßenreinigungssatzung ist die Reinigung der Bürgersteige sowie der Straßenrinnen den Straßenanliegern beziehungsweise den Grundstückseigentümern übertragen. Darauf macht die Stadtverwaltung Bexbach in einer Pressemitteilung aufmerksam. Derzeit werden wieder durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Straßen und Wege im Stadtbereich kontrolliert. Hierbei werde vereinzelt festgestellt, dass die Straßenanlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht an unbebauten und bebauten Grundstücken im gesamten Stadtgebiet nicht beziehungsweise nicht in ausreichender Form nachkommen, so die Verwaltung. Mindestens einmal wöchentlich müsse gereinigt werden. Es wird verstärkt festgestellt, dass teilweise bereits Unkraut in den Straßenrinnen wachse. Dies gebe kein schönes Stadtbild ab, appelliert die Verwaltung eindringlich an die Bürger, die Gehwege und Straßenrinnen zu reinigen. red

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