Auch vor unbebauten Grundstücken muss gekehrt werden

Bexbach · Das Ordnungsamt der Stadt Bexbach weist darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung die „Pflicht zur ordnungsgemäßen Reinigung der Gehwege und Straßenrinnen“ den Straßenanliegern übertragen ist. Dies gelte auch für die Reinigung an unbebauten Grundstücken.

Der Fachbereich 3 "Sicherheit und Ordnung" habe im Rahmen von Straßen- und Wegekontrollen festgestellt, dass der Reinigungspflicht von den Grundstückseigentümern nicht oder nur ungenügend nachgekommen werde.

Die Stadt bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer, regelmäßig ihrer Reinigungspflicht nachzukommen. Mit anderen Worten: Wer im Stadtbereich von Bexbach oder in einem der dazugehörigen Stadtteile über ein privates Grundstück verfügt, ist verpflichtet, regelmäßig den Bürgersteig zu kehren, um die Sicherheit der Fußgänger zu garantieren und um ein sauberes Straßenbild zu erhalten. Da in ländlichen Gegenden oft unbebaute Grundstücke in Privatbesitz sind, ist diese Bitte um so dringender.

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