NS-Symbole in vier Saar-Kommunen aufgesprüht Hakenkreuz-Sprayer im Saarland unterwegs

Saarbrücken · Staatsanwaltschaft berichtet, dass viele Verfahren straffrei ausgehen. Gesetzes-Vorstoß des Saarlands im Bundesrat ohne Chance.

 SS-Runen und Hassparolen gegen Polizisten: Die Fährmann-Statue an der Rosselmündung in Völklingen wurde 2018 besprüht. 	 Foto: Bernhard Geber

SS-Runen und Hassparolen gegen Polizisten: Die Fährmann-Statue an der Rosselmündung in Völklingen wurde 2018 besprüht. Foto: Bernhard Geber

Foto: Bernhard Geber

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) macht sich Sorgen. Die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland ist im vergangenen Jahr um 20 Prozent gegenüber 2017 auf 1800 gestiegen. Seehofer sprach bei der Vorstellung der Daten zu den judenfeindlichen Taten davon, dass es „ganz, ganz massiv“ ein Problem gebe.

Dieses Problem mit der wachsenden Judenfeindlichkeit fängt offenbar im Kleinen an. Auch in saarländischen Kommunen gibt es deutliche Zeichen dafür, die an Hauswände, auf Wahlplakate, Briefkästen oder auf Spielzeugplatz-Wippen gesprüht werden. Es sind Hakenkreuze, SS-Runen oder zwei Worte „Heil Hitler“, die teils unbekannte Täter dort für die Öffentlichkeit sichtbar anbringen. Und damit ihre Nähe zur NSDAP, der brutalsten antisemitischen Partei der deutschen Geschichte, in deren Namne sechs Millionen europäische Juden umgebracht wurden, dokumentieren.

Rund um den 1. Mai waren in sechs Kommunen im Saarland diese Sprayer unterwegs. In Sulzbach wurde ein Hakenkreuz an den Wänden im Gebäude der Korziliuswerke, wo der SR ARD-Tatort-Szenen filmt, von der Polizei festgestellt, wie Polizeisprecher Stephan Laßotta der SZ mitteilte. In Rubenheim wurden in vier Fällen SS-Runen auf Fahrzeugtüren abgestellter Autos aufgesprüht. „Einer auf einem Wahlplakat der SPD abgebildeten Person wurde ein Hitlerbart aufgemalt und an einer Schule in Rubenheim wurde ein Hakenkreuz an die Wand gesprüht“, sagte Laßotta. In Tholey, Überroth und Sotzweiler wurde jeweils ein Wahlplakat der CDU mit je einem Hakenkreuz besprüht. Auf einem öffentlichen Spielplatz in Losheim am See seien mehrere Hakenkreuze sowie die Schriftzüge „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ auf Spielgeräten entdeckt worden, sagte der Polizeisprecher.

In Rubenheim hat die Polizei inzwischen eine Gruppe von acht Tatverdächtigen durch Zeugenangaben ermittelt. „Es handelt sich dabei um zwei Jugendliche und sechs Kinder, die bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten waren“, sagte Laßotta. Aus dieser bisherigen Unbescholtenheit der jungen mutmaßlichen Täter schließen die Ermittler bereits, dass „derzeit weder eine den aufgesprühten Zeichen und Symbolen entsprechende politische Gesinnung noch ein Zusammenhang mit den Taten in Sulzbach und Tholey erkennbar“ sei.

Auf die Frage, wie viele antisemitische, rassististische, fremdenfeindliche und andere Taten, die gegen den Paragrafen 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstoßen, die Polizei im Saarland in den vergangenen fünf Jahren gezählt habe, antwortete Laßotta: „Paragraf 86 a kann nicht nur durch Aufsprühen oder Aufmalen von verbotenen Zeichen oder Symbolen verwirklicht werden, sondern beispielsweise auch durch Rufen von Parolen oder das Zeigen von Grußformen („Heil Hitler“, „Hitlergruß).“ Die Saar-Polizei unterscheide bei der Erfassung in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht zwischen den unterschiedlichen Begehungsformen. „Insofern können wir Ihre Frage nach der Zahl der Taten, die durch Aufsprühen oder anders angebrachten NS-Symbolen nicht beantworten“, erklärte Laßotta.

Die Polizeistatistik weise für das Jahr 2018 insgesamt 307 Fälle im Bereich der politisch motovierten Kriminalität aus. Davon seien 141 Fälle Verstöße nach Paragraf 86 a StGB. Die Statistik-Zahlen für das laufende Jahr lägen allerdings nicht vor. Die Aufklärungsquote im Bereich der politisch motivierten Kriminalität lag demnach im Jahr 2018 bei 46 Prozent (2017: 41,3 Prozent).

Doch die Polizisten sind in vielen Fällen verärgert, gefrustet oder enttäuscht darüber, dass sie nicht erfahren, wie die von ihnen aufgeklärten Fälle bei der Justiz ausgehen, wie die SZ aus Polizeikreisen erfuhr. Das gehe nur auf dem kleinen Dienstweg, einen offiziellen Informationsweg über Urteile gegen Hakenkreuzsprayer von den Gerichten gebe es nicht, lautet die Klage.

Bei der Saarbrücker Staatsanwaltschaft sind zu den mutmaßlichen Tatvorwürfen von Hakenkreuz-Aufsprühen bis „Heil-Hitler-Rufen“ im vergangenen Jahr 94 Beschuldigte und 2019 bislang 53 Beschuldigte erfasst worden, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Mario Krah, der SZ. Bei 38 ins Visier der Justiz geratenen Personen seien die Verfahren 2018 eingestellt worden. Zwei Jugendliche seien vom Jugendrichter zu Arbeitsleistungen verurteilt worden, drei erwachsene Straftäter mit Haftstrafen auf Bewährung davon gekommen, 14 Personen hätten ein Strafbefehle mit Geldauflagen erhaten, Verfahren gegen 16 weitere mutmaßliche Straftäter seien auf andere Weise, etwa durch Abgabe der Verfahren an Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer, erledigt worden, sagte Krah.

In diesem Jahr standen bereits 51 Personen wegen Nazi- oder anderen extremistischen Straftaten im Visier der Justiz. Davon gingen 24 Personen straffrei aus. Zwei müssen sich nach Angaben Krahs noch vor dem Jugendrichter verantworten, bei einem mutmaßlichen Jugendtäter laufe ein vereinfachtes verfahren, eine Anklage gegen einen erwachsenen Täter sei anhängig. Bei einer gemeinsam begangenen Tat seien von fünf Personen bisher einer zu einer Haftstrafe verurteilt, einer auf Bewährung entlassen und drei warteten noch auf ein Urteil. Es gebe zudem gegen acht Personen Anträge auf Strafbefehle mit Geldstrafe, die noch nicht entschieden seien. Bei zehn mutmaßlichen Tätern hätten sich die Verfahren auf andere Weise, etwa in Verbindung mit anderen Strafverfahren, erledigt.

Also 145 Personen im Saarland, die sich auf die eine oder andere Weise vor den Schranken der Justiz für ihre NS-Botschaften oder andere extremistische Zurschaustellungen verantworten mussten. Doch der Paragraf 86 a Strafgesetzbuch ist offenbar so wachsweich, dass es kaum Verfahren gibt, die in Verurteilungen münden. So kritisierte jetzt der Dillinger Jude die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Oberstaatsanwältin Judith Diversy gegen drei Beschuldigte, gegen die Kallenborn Strafanzeige erstattet hatte. Die drei sollen im Januar auf einem Flohmarkt in Saarlouis Hakenkreuzabzeichen verkauft haben. Diversy stellte jedoch laut dem der SZ vorliegenden Einstellungsbeschluss fest, dass der bloße Verkauf von Gegenständen aus der Zeit des Nationalsozialismus keine Billigung, Leugnung oder Verharmlosung der NS-Gewaltherrschaft darstelle. Dagegen will Kallenborn vor den Saar-Verfassungsgerichtshof (VGH) ziehen. Er ärgerte sich zudem darüber, dass etwa Gürtelschnallen mit Hakenkreuzen nicht konfisziert worden seien.

Den kaum gegen die Verbreitung von NS-Symbolen greifenden Strafgesetzparagrafen 86 a wollte die CDU/SPD-Landesregierung mit Hilfe der anderen Bundesländer über den Bundesrat in den Bundestag bringen und verschärfen lassen. Schon aus Respekt vor den Juden in Deutschland, wie es hieß. Doch sie biss bei den 15 anderen Bundesländern nach SZ-Informationen auf Granit, so dass der Antrag in der Länderkammer auf dem Abstellgleis landete. So werden auch die vom Saar-Antisemitismusbeauftragten Roland Rixecker (SPD), auch Saar-VGH-Präsident, geäußerten Hoffnungen auf eine Gesetzesnovelle, die mehr Handhabe gegen Hakenkreuz-Sprayer und -händler bietet, enttäuscht. Rixecker war bisher nicht über die Vorfälle in den sechs Kommunen rund um den 1. Mai seitens der Polizei oder Justiz informiert worden, wie er der SZ sagte. Auch der Vorsitzende der Synagogengemeinde Saar, Richard Bermann, zeigte sich darüber überrascht.

Ob sich die Fälle, wie die Polizei es bei den acht Minderjährigen in Rubenheim tut, als Formen von „Dumme-Jungen-Streichen“ erledigen lassen, ist jedoch fraglich. Jeder „dumme Junge“ hat auch Eltern und Lehrer. Was sagen die wohl dazu?

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