Gewerbsmäßige Untreue Urteil gegen Ex-Detektiv Fuchsgruber ist rechtskräftig

Saarbrücken/Ottweiler · Urteil gegen Wirtschaftsdetektiv Fuchsgruber ist rechtskräftig

Lange Zeit wurde der frühere Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber, dessen Firmenzentrale zeitweise in Ottweiler war, von Medien als „Robin Hood der Kleinanleger“ gefeiert. Jetzt sitzt er wegen gewerbsmäßiger Untreue in Haft.

Die große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken hatte den früheren Wirtschaftsdetektiv und Geschäftsführer Medard Fuchsgruber (56) vor einem Jahr zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Vorwurf damals: gewerbsmäßige Untreue in 195 Fällen. Obwohl das Urteil auf einer Verständigung im Strafprozess, also einem so genannten Deal zwischen den Prozessbeteiligten, basierte, legte Fuchsgruber Revision beim Bundesgerichtshof ein. Dessen fünfter Strafsenat in Leipzig hat diese zwischenzeitlich verworfen. Dies bestätigten auf Anfrage Verteidiger Christian Schmitt und eine Sprecherin des Landgerichts. Nach Schmitts Angaben wurde ein Verfahren in Leipzig wegen versuchter Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gegen Fuchsgruber nach mehreren Verhandlungstagen eingestellt.

Nach SZ-Informationen soll Fuchsgruber, der während des Prozesses in Saarbrücken knapp acht Wochen in Untersuchungshaft saß, inzwischen die Strafhaft in einem Gefängnis in Nordrhein-Westfalen verbüßen.

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