Wegen Kindesmisshandlung Grausame Mutter soll vier Jahre hinter Gitter

Zweibrücken · Das Landgericht Zweibrücken hat eine 60-jährige Frau am Donnerstag wegen Misshandlung ihrer Kinder zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

 Das Gericht verurteilte die 60-jährige Angeklagte (links) zu vier Jahren Gefängnis.

Das Gericht verurteilte die 60-jährige Angeklagte (links) zu vier Jahren Gefängnis.

Foto: Rainer Ulm

Sie soll ins Gefängnis. Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat am Donnerstag eine heute 60-jährige Mutter zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Frau soll vier ihrer sechs Kinder gemeinsam mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann gequält und misshandelt haben – unter anderem mit Stöcken, Baseballschlägern, Handfegern und Fäusten. Die Kinder sollen dabei so schwer verletzt worden sein, dass sie mehrfach wegen Knochenbrüchen, Gehirnerschütterungen, ausgeschlagenen Zähnen oder psychischen Problemen ärztlich behandelt werden mussten und müssen.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Michael Schubert, der Strafkammer sei die Verhandlung vor dem Hintergrund der „Monstrosität der Taten“ nicht leicht gefallen, ein „absolut gerechtes Urteil“ zu finden. Denn kein Strafmaß könne die enormen Schäden, die die jungen Opfer davongetragen hätten und unter denen sie noch heute litten, „nicht annähernd wieder gut machen“.

In der Familie, so Richter Schubert, sei „ein Klima der Gewalt und Demütigung geschaffen worden“. Daran sei die Angeklagte beteiligt gewesen: „Zumindest hat sie es geduldet.“ Ihrem Hinweis, sie selber sei das Opfer gewesen, sei die Strafkammer nicht gefolgt.

Laut Anklage soll die Frau vier ihrer sechs Kinder (drei Mädchen und drei Jungen) im Zeitraum 1989 bis 2011 gemeinsam mit ihrem 2018 verstorbenen Ehemann misshandelt haben. Zudem soll sie – ebenfalls gemeinsam mit ihrem Ehemann – zwei ihrer Töchter veranlasst haben, sich gegenüber Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz wie schwer behinderte Kinder zu verhalten und Windeln zu tragen, um das Pflegegeld kassieren zu können. Durch die unberechtigten Bezüge, mit denen das arbeitslose Ehepaar seinen Lebensunterhalt bestritten hatte, soll der Krankenkasse ein Schaden von 50 000 Euro entstanden sein.

Wegen dieser Taten war die Angeklagte bereits Mitte 2017 von der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil war sie jedoch in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Richterspruch zumindest teilweise auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken. Wobei die Urteile zum Pflegegeld-Betrug und zu zwei Fällen von Kindesmisshandlung bereits rechtskräftig sind. Weshalb sich die Zweite Strafkammer „nur“ noch mit den beiden vom BGH rechtlich beanstandeten Fällen von Kindesmisshandlung zum Nachteil des ältesten, heute 38-jährigen Sohnes und der zweitältesten, heute 35-jährigen Tochter befassen musste.

Es seien „ungeheure Vorfälle“ gewesen, bei denen die Frau oft „amüsiert zugeschaut“ habe, so Richter Schubert. Laut Zeugenaussagen wurden die Kinder zur Strafe eingesperrt, mussten nackt in einer leeren Badewanne übernachten, bekamen die Schneidezähne mit einer Luftpumpe ausgeschlagen, wurden die Treppe hinuntergestoßen und immer wieder mit Stöcken geschlagen, denen der Vater Namen wie „großer Bruder“ gegeben haben soll.

Die Frau soll dem ältesten ihrer Söhne – heute 38 Jahre alt, damals ein kleiner Junge – ein Küchenbrett vor die Stirn gehalten haben, um es ihrem Mann zu ermöglichen, dem Kind mit einem Fleischhammer gegen die Stirn zu schlagen. So sollten verräterische Abdrücke verhindert werden, um eine Gehirnerschütterung, die der Junge davontragen sollte, als Folge eines „Unfalls“ darstellen zu können. Der perfide Anlass: Das Ehepaar wollte das Krankentagegeld einstreichen, das die Versicherung vereinbarungsgemäß bei einer stationären Behandlung des Sprösslings zahlt. Und tatsächlich musste der Junge drei Monate lang ins Krankenhaus.

Seine Mutter muss nun ins Gefängnis – sollte sie das Urteil nicht noch ein zweites Mal anfechten und Revision einlegen.

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