Ex-Chefarzt wegen Korruption angeklagt

Saarbrücken/Homburg · Wegen besonders schwerer Bestechlichkeit in 21 Fällen hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen Professor Martin Schilling, Ex-Chefarzt der Allgemeinchirurgie am Homburger Universitätsklinikum, erhoben.

 Der Ex-Chirurgie-Chef am Homburger Uniklinikum muss auf die Anklagebank. Foto: Becker & Bredel

Der Ex-Chirurgie-Chef am Homburger Uniklinikum muss auf die Anklagebank. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

. Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen Prof. Dr. Martin Schilling (54), Ex-Chefarzt der Allgemeinchirurgie am Homburger Universitätsklinikum, erhoben. Er soll sich wegen Korruptions- und Betrugsvorwürfen vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht verantworten. In den Jahren 2006 bis 2010 soll er in 21 Fällen von teils schwer erkrankten Kassenpatienten, die sich von ihm persönlich operieren lassen wollten, Extra-Honorare zwischen 2000 und 3000 Euro verlangt haben. Sonst wollte er angeblich die Operationen nicht selbst durchführen. Teilweise sollen gegen Barzahlung auch frühere Operations-Termine versprochen worden sein. Pressestaatsanwalt Thomas Reinhardt: "Die Patienten waren aus erheblicher Sorge um Leben und Gesundheit bereit, die geforderten Zahlungen zu leisten."

Ex-Klinikchef Schilling war Landesbeamter, weshalb die Staatsanwaltschaft die von ihm als Amtsträger kassierten Beträge als besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit wertet. Insgesamt gehen die Ermittler von über 40 000 Euro aus, die Patienten bezahlt haben. Zudem soll der frühere Chirurgiechef das Universitätsklinikum um 20 000 Euro betrogen haben. Er war grundsätzlich befugt, Privatpatienten auf eigene Rechnung zu behandeln, musste dafür aber einen Beitrag an die Klinik abführen. In acht Fällen soll dies zwischen 2006 und 2010 nicht erfolgt sein. Nach SZ-Informationen lautet ein weiterer Anklagevorwurf auf Steuerhinterziehung.

Neben Schilling, der jetzt in der Schweiz arbeitet, ist seine frühere Sekretärin wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit angeklagt. Die 67-Jährige saß 2011 mehrere Wochen in Untersuchungshaft.

Schillings Verteidiger, Professor Egon Müller, erklärte, sein Mandant habe frühzeitig Fehler eingeräumt und Konsequenzen gezogen. Er sei aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden, habe seine Funktion als Klinikchef aufgegeben. Den Patienten habe er das Geld erstattet, die Steuerschulden bezahlt. Die Anklage gehe häufig von falschen Voraussetzungen aus. Anwalt Müller: "Mein Mandant wird in Teilen freizusprechen sein."

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