Ein Schwerverbrecher plötzlich in Freiheit

Saarbrücken. Es ist exakt der Fall, den alle gefürchtet haben: Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung untersagt und den Einspruch dagegen am letzten Dienstag zurückgewiesen hat, dürfen zahlreiche Täter jetzt auf Freiheit hoffen. Als einer der ersten profitierte davon Walter H

 Wer seine Strafe verbüßt hat, darf nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung. Foto: dpa

Wer seine Strafe verbüßt hat, darf nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung. Foto: dpa

Saarbrücken. Es ist exakt der Fall, den alle gefürchtet haben: Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung untersagt und den Einspruch dagegen am letzten Dienstag zurückgewiesen hat, dürfen zahlreiche Täter jetzt auf Freiheit hoffen. Als einer der ersten profitierte davon Walter H., der nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs am Mittwoch aus der JVA Saarbrücken entlassen wurde. H. hat eine außergewöhnlich kriminelle "Karriere" hinter sich und gilt als nicht therapiefähig.

Bereits als 20-Jähriger hatte H. im Jahr 1969 unter Alkoholeinfluss ein 13-jähriges Mädchen gewürgt und ermordet. Nachdem er eine zehnjährige Jugendstrafe verbüßt hatte, wurde er rückfällig und würgte abermals eine Frau, was ihm erneut eine Haftstrafe einbrachte. 1988 wurde er erstmals in die Forensische Klinik in Merzig eingewiesen, aus der er jedoch flüchten konnte. 1990 würgte H. in einem Bordell eine Prostituierte, nachdem er bei einem "begleiteten Stadtausgang" ausgebüxt war. Auch in England, wo er sich eine zeitlang aufgehalten hatte, soll er straffällig geworden sein und in Haft gesessen haben. Gutachter bescheinigten dem Serientäter, der einen Großteil seines Lebens in Gefängnissen und psychiatrischen Kliniken verbracht hat, ein "triebgesteuertes Verhalten", das vor allem unter Alkoholeinfluss "jederzeit" aufbrechen könne. Er sei "therapeutischen Maßnahmen nicht zugänglich".

Politik und Polizei sind alarmiert - und ratlos. Da die Rechtslage eindeutig sei, habe man keine Möglichkeit gehabt, die Freilassung von H. zu verhindern, heißt es. Der Anwalt des Täters, Michael Rehberger aus Saarbrücken, wirft den Verantwortlichen im Bundesjustizministerium allerdings vor, nicht rechtzeitig reagiert zu haben. Man habe damit rechnen müssen, dass der EGMR den Einspruch Deutschlands zurückweisen würde und hätte zumindest die Behörden früher unterrichten müssen. Rehberger, der seinen Klienten nicht als "klassischen Triebtäter" einordnet und eine akute Gefährdung verneint, sieht in einer Art "Betreutem Wohnen" die Möglichkeit, langjährige Häftlinge dieses Kalibers an die Freiheit zu gewöhnen. Ein solcher Versuch war allerdings 2008 gescheitert, als H. in einer entsprechenden Einrichtung bei Landstuhl untergebracht werden sollte, was am Protest der Nachbarn scheiterte.

Derzeit wohnt H. in einem saarländischen Hotel, wo er von der Polizei rund um die Uhr überwacht wird. Der mittlerweile 61-Jährige war selbst von seiner Freilassung dermaßen überrascht, dass er angeblich "vor Freude geweint" und die BGH-Entscheidung als "wie ein Sechser im Lotto" kommentiert hat. Seinem Anwalt hat er dem Vernehmen nach fest versprochen, zukünftig "brav" zu sein: "Sie können sich auf mich verlassen". red/bb

Hintergrund

Die Rechtslage ist eindeutig: Die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung für rückfallgefährdete Verbrecher verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies hat der Menschengerichtshof in Straßburg im Dezember 2009 entschieden. Den Einspruch Deutschlands wies das Gericht am Dienstag zurück. Der BGH in Karlsruhe sah deshalb keine Möglichkeit als die Verfügung, H. aus der Haft zu entlassen. Dies wurde der JVA Saarbrücken am Mittwoch per Fax mitgeteilt, was zur sofortigen Freilassung des Inhaftierten führte. Saar-Innenminister Stephan Toscani (CDU) sagte dazu gegenüber der SZ: "Ich halte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für unerträglich. Jetzt kommen Kriminelle in Freiheit, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Unsere Polizei kennt den Aufenthaltsort der Person und überwacht sie ständig." dpa/bb

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort