EU-Urteil führt nicht automatisch aus der Sicherungsverwahrung

Koblenz. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung führt nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht zwangsläufig zur Freilassung von Straftätern. Die Urteile des EGMR hätten keine Gesetzeskraft und wirkten nicht unmittelbar in die nationale Rechtsordnung hinein, erklärte das Gericht gestern

Koblenz. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung führt nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht zwangsläufig zur Freilassung von Straftätern. Die Urteile des EGMR hätten keine Gesetzeskraft und wirkten nicht unmittelbar in die nationale Rechtsordnung hinein, erklärte das Gericht gestern. Die Koblenzer Oberlandesrichter hatten am Montag die vorzeitige Entlassung eines wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs verurteilten Mannes aus der Sicherungsverwahrung abgelehnt (AZ 1 Ws 108/10). Vor einer Entscheidung müsse ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen werden. Die Umsetzung des EGMR-Urteils in innerstaatliches Recht sei dem Gesetzgeber vorbehalten. Der Straftäter hatte sich auf die Entscheidung des Straßburger Gerichtshofes berufen, die seit 10. Mai rechtskräftig ist. Darin wird die nachträgliche Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus als unvereinbar mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bezeichnet. Danach war ein Sicherungsverwahrter in Saarbrücken kurzfristig von der Justiz entlassen worden, was in der Öffentlichkeit für sehr viel Kritik sorgte. epd

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