Gerichtshof weist Klagen über Sicherungsverwahrung ab

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwei Beschwerden über die umstrittene Sicherungsverwahrung in Deutschland abgewiesen. Zwei mehrfach vorbestrafte Täter, die in Aachen untergebracht sind, hatten ihre zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention bewertet

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwei Beschwerden über die umstrittene Sicherungsverwahrung in Deutschland abgewiesen. Zwei mehrfach vorbestrafte Täter, die in Aachen untergebracht sind, hatten ihre zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention bewertet. Es handelt sich um einen 52-Jährigen, der mehrfach wegen sexueller Nötigung verurteilt worden war, und dessen Sicherungsverwahrung mehrmals verlängert wurde. Der zweite Klageführer, ein 56-Jähriger, wurde nach seiner Verurteilung wegen Drogenhandels in Sicherungsverwahrung gehalten, weil er weiterhin als gefährlich gilt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die mit der Verurteilung angeordnete Sicherungsverwahrung im Sinn der Menschenrechtskonvention zulässig sei. dpa

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