Doch Häuser auf Klosterkuppe?

Die geplante Erschließung des Gebietes Klosterkuppe/Schmittengewännchen als Wohngebiet ist in Merzig heftig umstritten. Die Grünen haben gefordert, das Gebiet im neuen Flächennutzungsplan nur noch als innerstädtische Grünfläche auszuweisen. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, dies in seiner heutigen Sitzung abzulehnen.

 Hier soll gebaut werden. Foto: SZ

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Merzig. In der Sitzung des Merziger Stadtrates wird auch die umstrittene Erschließung des Bereichs Klosterkuppe/Schmittengewännchen in Merzig Thema sein. Ein privater Investor plant, auf dem Gelände ein Wohngebiet zu erschließen. Gegen das Vorhaben wehren sich die unmittelbaren Anwohner des Geländes, die sich in einer Bürger-Initiative zusammengeschlossen haben.

Auf der Tagesordnung des Stadtrates steht heute unter anderem die Beratung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) für die Kreisstadt. In dem bisherigen FNP, der eine Art Rahmenplan für die zukünftige Entwicklung von Bau-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten im Stadtgebiet darstellt, ist der Bereich Klosterkuppe/Schmittengewännchen schon seit etlichen Jahren als Wohnbaufläche (landläufig: Bauerwartungsland) ausgewiesen, was eine Erschließung als Baugebiet ermöglichen würde. Im Vorfeld der heutigen Sitzung hat die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Stadtrat beantragt, in dem neuen Flächennutzungsplan dies zu ändern. Nach dem Willen der soll das Gebiet künftig als "innerstädtische Grünfläche mit Entwicklungsmöglichkeiten für Naturleben und Erholung" deklariert werden. Damit stünde es für eine Erschließung als Wohngebiet nicht mehr zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung allerdings lehnt dieses Ansinnen ab und empfiehlt dem Rat in ihrem Beschlussvorschlag, den Antrag der Grünen abzulehnen - so wie es zuvor bereits der Merziger Ortsrat und der zuständige Ausschuss für Stadtplanung getan hatten.

Zur Begründung heißt es von Seiten der Verwaltung: Es handele sich "um die letzte größere, noch unbeplante Wohnbaureserve in der Kernstadt selbst". Würde auf dieses Gebiet verzichtet, könnten weitere Baulanderschließungen "zwangsläufig nur noch durch Zersiedelungen in den abseits gelegenen Randbereichen erfolgen".

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