„Am Kirchberg“ in Lambsborn Neustart für geplantes Baugebiet

Lambsborn · Weil der Forst für das Areal am Kirchberg einen Erosionsschutzbereich fordert, muss umgeplant werden.

 Die Forstverwaltung lässt in diesem Bereich keine Bebauung zu.

Die Forstverwaltung lässt in diesem Bereich keine Bebauung zu.

Foto: Norbert Schwarz

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Gehofft hatten Lambsborns Ortsbürgermeister Rudi Molter und sämtliche Ratsmitglieder darauf, dass es mit dem Neubaugebiet „Am Kirchberg“ dieses Jahr noch etwas wird, vielleicht sogar noch mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden kann. Doch das ist jetzt alles passé. Beim Anhören der Träger öffentlicher Belange trug die Forstbehörde Bedenken zur Planung vor. Es müsse ein Erosionsschutzbereich her. Im Klartext: Vier Bauplätze weniger. Jetzt beginnt das Offenlegungsverfahren erneut. 

Das letzte Neubaugebiet im Ort wurde vor gut drei Jahrzehnten geschaffen. Fast zehn Jahre sind vergangen, seit der Gedanke zum Erschließen eines neuen Baugebietes aufkam. Vorkehrungen dafür sind bei der Buswendeschleife am Ortsende getroffen. In Richtung Bechhofen, hangseits, unverbaubarer Südhang. Aber der Verfahrensweg ist alles andere als einfach, wie nunmehr der Rückblick zeigt. Bis zum Spätsommer sollte ein fertiger Bebauungsplan vorliegen. Das Erschließen des Geländes muss einem Erschließungsträger übertragen werden. Ortsbürgermeister Rudi Molter hatte seine Fühler ausgestreckt, wollte sich dazu bisher aber noch nicht konkret äußern. „Erst muss einmal der Bebauungsplan auf den Tisch.“ Vom Luftschlösser bauen hält Rudi Molter nicht viel. Die Dinge behutsam, aber doch zielstrebig voranzutreiben ist schon eher in seinem Sinn. „Es hilft uns doch überhaupt nicht weiter, wenn wir jetzt schon über den Erschließungsträger und ähnliche Dinge diskutieren und debattieren. Wichtig im Augenblick ist allein ein verbindlicher Bebauungsplan. Erst wenn uns dieser schwarz auf weiß vorliegt, können wir die Thematik Erschließung auf den Weg bringen.

Das müsse aber nicht heißen, dass man bis dahin die Hände in den Schoß lege. Ganz im Gegenteil sei man im Ort längst auf der Suche nach einem Erschließungsträger und Bodenvermarkter – im Augenblick laufe das derzeit gut. „Mit diesen Ergebnisse jetzt aber vor die Presse zu treten wäre überhaupt nicht im Sinne der Beteiligten.“

Das ist bereits in der Vergangenheit ein Credo des Ortsbürgermeisters gewesen. Nicht ganz unberechtigt, wie nunmehr die abschließende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergab. Bei der vorgezogenen Beteiligung ist es noch eine Devise der Forstbehörde gewesen, von der Ortsgemeinde eine Haftungsverzichtserklärung zu verlangen, weil die Bebauung nahe an den Waldrand herangerückt wäre.

Damit hätte die Ortsgemeinde leben können. Jetzt aber wird beansprucht, dass ein Flächenteil des künftigen Baugeländes als Erosionsschutzbereich beansprucht wird. Vier Baugrundstücke, die zusätzlich ins Plangebiet aufgenommen wurden müssen deshalb jetzt wieder dem Rotstift zum Opfer fallen.

Zum Umplanen gezwungen wurde die Gemeinde zudem, weil dadurch der Bau einer Ringstraße nicht mehr möglich wird. Über zwei Stichstraßen soll nunmehr die Erschließung erfolgen. Baulich so angelegt, dass auch dreiachsige Müllfahrzeuge zum letzten Haus im jeweiligen Straßenzug gelangen. 

Das Planungsbüro MWW aus Ramstein-Miesenbach ist damit beauftragt, den Bebauungsplan „Am Kirchberg“ zur Genehmigungsreife zu bringen. Insgesamt wird mit einer Baureife für 16 Grundstücke gerechnet. Abschnittsweise soll die die Erschließung erfolgen. Fast ein Dutzend verschiedene Grundstückseigentümer sind bei dem Schaffen von neuem Bauland unter einen Hut zu bringen. Ortsbürgermeister Rudi Molter leistet auch in diesem Punkt bereits Vorarbeit. Bei der Größe der künftigen Baugrundstücke will man sich an den heutigen Interessen der Bauherren orientieren. „Riesengroße Baugrundstücke war einmal. 500 Quadratmeter sind heute gängig, aber das sind wir, ebenso wie mit den gestaltenden Vorschriften, flexibel“, sagt der Ortsbürgermeister und ist erneut guter Dinge. Weil aber mit der neuen Planung die planerischen Grundzüge insgesamt verändert worden sind, muss das Planungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs erneut gestartet werden. Bei zwei Stimmenthaltungen wurde der Neuplanung insgesamt zugestimmt.

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