Landgericht Kaiserslautern Polizistenmorde von Kusel: Gericht verkündet heute das Urteil

Zwei Polizisten kontrollieren ein Fahrzeug und werden erschossen – die Tat von Kusel hat Menschen in ganz Deutschland erschüttert. Heute soll das Urteil fallen.

Nach Polizistenmorden in Kusel: Hunderte Polizisten bei Gedenkmarsch in Mainz
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Erinnerung mit weißen Nelken - Hunderte Polizisten nehmen an Gedenkmarsch teil

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Foto: dpa/Boris Roessler

Im Mordprozess um die getöteten Polizisten bei Kusel soll heute am Landgericht Kaiserslautern das Urteil fallen. Dabei geht es um die Frage: Hat der Hauptangeklagte Andreas S. in der Nacht vom 31. Januar 2022 zwei Polizisten getötet? Dieser bestreitet, auf die Polizistin geschossen zu haben und macht seinen ehemaligen Jagdgehilfen Florian V. dafür verantwortlich.

Andreas S. habe dann aus Notwehr den Polizisten getötet, so seine Argumentation. Am vergangenen Verhandlungstag hat er dafür die Familie des getöteten Polizisten um Verzeihung und Verständnis gebeten und sprach von einem „Hexenprozess“ gegen ihn. Mehr über den letzen Tag im Kusel-Prozess lesen Sie hier.

Polizistenmord von Kusel: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Opferfamilien sehen es allerdings als erwiesen an, dass Andreas S. alleiniger Schütze war und fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld wegen zweifachen Mordes. Für sie glich die Tat einer „Hinrichtung“. Das Motiv soll dabei die Verdeckung der Jagdwilderei gewesen sein. Die Anwälte von Andreas S. stellten keine konkrete Forderung an das Gericht, sprachen in ihrem Plädoyer aber maximal von Körperverletzung mit Todesfolge.

In der Tatnacht ebenfalls mit dabei war Florian V. Dieser steht allerdings nicht wegen Mordes, sondern wegen gewerbsmäßiger Wilderei vor Gericht. Die ursprüngliche Anklage, wonach er beim Verwischen von Spuren geholfen haben soll, wurde fallen gelassen. Andreas S. wirft ihm allerdings vor, zuerst geschossen zu haben.

Für Florian V. forderte die Staatsanwaltschaft zwar eine Verurteilung wegen Jagdwilderei, allerdings sei von einer Strafe abzusehen, da er im Prozess als Kronzeuge agiert und damit zur Aufklärung beigetragen habe.

Polizistenmord von Kusel: Urteil wird wohl überprüft

Nach 20 Verhandlungstagen geht damit an diesem Mittwoch der Prozess zu Ende. Es ist aber wohl zu erwarten, dass zumindest eine Seite Revision einlegen wird. Dann wird das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft. Bis dahin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Auch im Saarland wird die Tatnacht von Kusel noch ein Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen Andreas S. Anklage wegen des Verdachts der Jagdwilderei, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der falschen Verdächtigung erhoben.

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