Ärger mit Telefonaten aus dem Ausland Ärgerliche Anrufe aus dem Ausland - Verbraucherzentrale warnt

Saarbrücken · () Ob aus Tunesien, Monaco oder von den Seychellen – zahlreiche SZ-Leser haben in den vergangenen Tagen Anrufe aus dem Ausland auf ihrem Mobiltelefon erhalten. Die Masche war immer gleich: Ihr Handy klingelte oft nur kurz, dann wurde aufgelegt.

Auch bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes gehen zurzeit vermehrt Anfragen zu diesen so genannten Ping-Anrufen ein. Sie sollen die Empfänger dazu animieren, zurückzurufen. Doch die Beraterin Sabine Wilhelm empfiehlt in solchen Fällen, die Vorsicht vor der Neugier walten zu lassen: „Bloß keine unbekannte Nummer zurückrufen, sonst drohen hohe Kosten“, warnt sie. Zudem sollten die Verbraucher die Nummer sperren.
Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erklärt, dass es solche Ping-Anrufe schon so lange gibt, wie die Behörde. Früher seien die Anrufe jedoch vor allem von Premium-Nummern aus dem deutschen Netz gekommen. Etwa seit Mitte des vergangenen Jahres erfolgen sie nun jedoch verstärkt aus dem Ausland. Seit Anfang 2017 sind bei der BNetzA diesbezüglich über 45 000 Beschwerden eingegangen, davon alleine 29 000 im Oktober.
Die Anrufe kommen dabei aus ganz unterschiedlichen Ländern, unter anderem aus Asien, Afrika und von Satelliten, so der Sprecher. Während es in Deutschland Preishöchstgrenzen für die Verbindungen von drei Euro pro Minute und 30 Euro pro Anruf gebe, können die Kosten für Gespräche im Nicht-EU-Ausland deutlich höher liegen. Die genauen Konditionen legen die jeweiligen Anbieter in ihren Verträgen fest.
Um Ärger zu vermeiden, rät auch die BNetzA zuerst zur Vorsicht. Ist eine Nummer nicht im Adressbuch hinterlegt und habe der Verbraucher aktuell keine Freunde und Verwandte, die im Ausland sind, sollte er die Nummer überprüfen und eventuell googlen.
Auf der Internetseite der Behörde ist zudem eine Liste mit den Nummern zu finden, gegen die wegen Missbrauch Maßnahmen ergriffen wurden. In der Regel werde bei ausländischen Anbietern ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung erteilt, erklärt Reifenberg. Betroffene könnten sich darauf bei ihrem Anbieter berufen und ihre Rechnung um die Beträge für die Verbindungen kürzen. Prepaid-Kunden müssten dagegen Kontakt mit ihrem Provider aufnehmen und diese Angelegenheit zivilrechtlich klären. Die BNetzA stehe hier als Schlichtungsstelle zur Verfügung.
Zudem haben die Verbraucher die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Behörde einzureichen. Dies könne schriftlich, per Mail oder bei der Hotline unter (02 91) 9 95 52 06 erfolgen. Die Agentur stehe in der Angelegenheit mit den ausländischen Regulierungs-Behörden in Kontakt, so der Sprecher. Während es für deutsche Nummern, mit denen Missbrauch betrieben wird, auch Verbindungsverbote und Abschaltungen gebe, sei das bei ausländischen nicht möglich. Und auch für die Anbieter sei es nicht immer unproblematisch zu erkennen, ob der Anruf, den der Kunde erhält, nun berechtigt ist oder nicht.

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