Nach 392 Entlassungen 370 Leiharbeiter bei dem Kranbauer? Tadano: Betriebsrat stellt sich gegen große Leiharbeitspläne

Zweibrücken · Nach 392 Entlassungen fester Kräfte 370 Leiharbeiter bewilligen? Der Betriebsrat lehnt dies ab – Tadano will es mit einer Klage vor Gericht erzwingen.

 Tadano hebt die Kurzarbeit im Werke auf dem Wallerscheid (Bild) zum 1. November auf.

Tadano hebt die Kurzarbeit im Werke auf dem Wallerscheid (Bild) zum 1. November auf.

Foto: Mathias Schneck

Erst zum Jahresbeginn hatte Tadano-Demag in Zweibrücken 392 Beschäftigte betriebsbedingt entlassen – ein Viertel der Belegschaft. Jetzt möchte der Kranbauer über einen Zeitraum von vier Jahren gut 370 Leiharbeiter einstellen. „Nicht mit uns“, sagt der Betriebsrat und hat im September seine Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitern verweigert. Mit dem Argument, lieber Mitarbeiter aus der (infolge von Folgen der Corona-Pandemie verhängten) Kurzarbeit zurückzuholen.

In einer ersten Güteverhandlung vor zwei Wochen wurde die Entscheidung bereits vertagt. Diesen Donnerstag nun stand eine weitere Verhandlung über drei Leiharbeiter für den Stahlbau auf der Tagesordnung, die im Unternehmen als Schweißer arbeiten sollen. Kläger war wieder die Geschäftsführung, vertreten durch Personalchef Frank Schättle. „Wir haben gar keine Schweißer in Kurzarbeit“, betonte Schättle. Dem widersprach der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Andreas Gebhardt: „Wir haben genug Schweißer oder Stahlbauschlosser, wie man sie nennt. Sie wurden nur vor Jahren zum Maschinenschlosser umgeschult. Doch Schweißen verlernt man nicht, und eine erneute Prüfung ist binnen weniger Wochen erledigt.“ Schättle entgegnete: „Die Zeit haben wir nicht!“ Im Übrigen sei die Kurzarbeit am Standort Wallerscheid ab 1. November aufgehoben – wovon der Betriebsrat bei der Verhandlung noch gar nichts wusste.

Nach Ansicht des Betriebsrates sind ohnehin zu viele Mitarbeiter entlassen worden, das zeige sich jetzt. „Und dann, kaum ein Jahr nach der Massenentlassung, sollen wir plötzlich zustimmen, eine Rahmenbetriebsvereinbarung Leiharbeit über vier Jahre abzuschließen? Noch dazu mit einem Anteil an Leiharbeitern von 35 Prozent? Das geht nicht! Und wenn man schon über so viele Jahre plant, wieso dann nicht mit festen oder befristeten Arbeitsverträgen?“

Auch hierfür hatte Frank Schättle Gegenargumente: „Wir haben uns personell deswegen so runtergeschraubt, um für den Fall, dass angekündigte Aufträge doch nicht kommen, bestehen bleiben zu können. Das geht nur, wenn wir vorübergehende Arbeitsspitzen durch Leiharbeit sichern. Momentan sind wir wieder gut ausgelastet und brauchen schnell Mitarbeiter. Aber die Auftragslage ist einfach noch zu unsicher. In der Leiharbeit können wir flexibler reagieren, wenn sich die Situation anders entwickelt.“

Weil auch diesmal eine gütliche Einigung der Parteien nicht möglich war, wurde die Entscheidung in den Februar verschoben. Um die Frage der Zustimmung weiterer Leiharbeiter durch den Betriebsrat geht es übrigens schon am Freitag in einer außerordentlichen Betriebsversammlung bei Tadano. Es ist davon auszugehen, dass es dazu in zwei Wochen einen weiteren Termin am Arbeitsgericht geben wird.

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