Schneller geht es nicht

Zweibrücken. Der Zweibrücker Amtsgerichtsdirektor Klaus Biehl hat Forderungen nach einer schnelleren Jugendgerichtsbarkeit zurückgewiesen. Zuletzt hatte Jugendamtsleiter Markus Wilhelm im Merkur bemängelt, dass "das Instrument Eilverfahren in Zweibrücken viel zu selten genutzt" wird

Zweibrücken. Der Zweibrücker Amtsgerichtsdirektor Klaus Biehl hat Forderungen nach einer schnelleren Jugendgerichtsbarkeit zurückgewiesen. Zuletzt hatte Jugendamtsleiter Markus Wilhelm im Merkur bemängelt, dass "das Instrument Eilverfahren in Zweibrücken viel zu selten genutzt" wird. Biehl stellt in dem Zusammenhang klar: Ein beschleunigtes Verfahren des allgemeinen Verfahrensrechts sei in der Jugendgerichtsbarkeit ausdrücklich nicht zulässig. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sehe laut Paragraph 76 lediglich ein "vereinfachtes Jugendverfahren" vor. Das sei laut Biehl aber nur bei kleineren Delikten möglich, etwa beim Fahren mit einer frisierten Mofa. Drohen Jugendstrafen, sei Paragraph 76 nicht anwendbar. Das gelte auch für den aktuellen Fall der jugendlichen Einbrecherbanden, die unter anderem in zahlreiche Kindergärten eingebrochen sind (wir berichteten).Generell stimmt Biehl der Argumentation des Jugendamtsleiters aber zu: "Eine konsequente schnelle Aburteilung ist wichtig." Gerade Jugendliche müssten spüren, dass die Strafe für ihre Taten auf dem Fuß folge. Doch weist der Amtsgerichtsdirektor darauf hin, dass in einem Rechtsstaat eben auch Fristen eingehalten werden müssen - damit gerade Jugendliche alle ihre Rechte geltend machen können. Trotzdem sei das Amtsgericht Zweibrücken in der Pfalz eines der schnellsten: Zwischen Anklageerhebung und dem Gerichtstermin vergingen in der Regel ein bis drei Monate.

Eine weitere Möglichkeit zur schnellen Einflussnahme bietet übrigens Paragraph 71 JGG: "Bis zur Rechtskraft des Urteils kann der Richter vorläufige Anordnungen über die Erziehung des Jugendlichen treffen", heißt es darin. Laut Absatz zwei ist auch eine einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe möglich, etwa um den Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten.

Der Fall der jugendlichen Einbrecherbanden in Zweibrücken hatte gerade in den sozialen Online-Netzwerken eine Debatte über eine vermeintlich zu milde Justiz ausgelöst. "Es wird immer einer gesucht, der Schuld ist", sagt Biehl. "Die Täter, die das anstellen, verliert man dabei gerne aus dem Blick." Generell müsse die Justiz die Vorgaben des Gesetzgebers befolgen. Biehl glaubt jedoch nicht, dass die Gesetze in Deutschland zu lasch sind: "Unser Gesetzgeber behandelt Straftaten sehr sachgerecht. Es gibt Länder, die deutlich drakonischere Strafen verhängen. Bei denen geht es nicht besser zu als bei uns", gibt Biehl zu bedenken - bei allem Verständnis für das Schutzbedürfnis der Bevölkerung.

Eine ganz andere Ansicht vertritt der ehemalige Zweibrücker Amtsrichter Werner Euskirchen. Er habe bereits Jugendgerichtsverfahren in Frankreich miterlebt. "Dort werden die Angeklagten in Handschellen vorgeführt. Das hat schon eine abschreckende Wirkung." Foto: pma

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