Landgericht Zweibrücken Ex-Fallschirmjäger wegen Vergewaltigung zu Haftstrafen verurteilt

Zweibrücken · Urteil im Landgericht Zweibrücken: Zwei Ex-Fallschirmjäger müssen ins Gefängnis. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie zu zweit eine Kameradin vergewaltigt.

Zur Tatzeit waren die beiden Fallschirmjäger in Zweibrücken stationiert. Foto: Kolling

Zur Tatzeit waren die beiden Fallschirmjäger in Zweibrücken stationiert. Foto: Kolling

Foto: Eric Kolling

Zum Schluss kamen zwei einst in Zweibrücken stationierte Ex-Fallschirmjäger glimpflicher davon, als vom Vertreter der Staatsanwaltschaft gewünscht. Am Dienstag hat die Sechste Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken zwei 28-jährigen Männer, die in Solingen beziehungsweise Meckenheim zu Hause sind, wegen eines schweren sexuellen Übergriffs beziehungsweise einer Vergewaltigung und eines schweren sexuellen Übergriffs zu je zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Staatsanwalt Christian Heinekamp hatte hingegen einige Tage zuvor in seinem Plädoyer je viereinhalb Jahre Haft für Schuld- und Tat-angemessen gehalten (wir berichteten).

Zudem rechnete das Gericht den beiden Angeklagten wegen der langen Verfahrensdauer je vier Monate davon als verbüßt sowie den Umstand an, dass sie zum Tatzeitpunkt, also 2018, nicht vorbestraft waren. Allerdings bildete die Strafkammer für den Solinger eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren, weil der 28-Jährige zurzeit wegen einer anderen Vergewaltigung eine dreijährige Haftstrafe absitzt. Diese Strafe wurde mit dem aktuellen Urteil um anderthalb Jahre aufgestockt. Zudem ordnete die Strafkammer an, den seit Jahren drogenabhängigen Mann in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.

Zu Prozessbeginn, am 9. Januar, hatte der Staatsanwalt den Ex-Fallschirmjägern zur Last gelegt, eine damals 18-jährige Kameradin in der Nacht zum 13. Juni 2018 nach einem feucht-fröhlichen Zusammensein der Kompanie in mehreren Kneipen in der Stadtmitte von Zweibrücken vor deren damaligem Wohnhaus in der Landstuhler Straße „gegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen gemeinschaftlich und gewaltsam handelnd im Intimbereich berührt“ zu haben. Dabei soll einer der beiden Männer, vermutlich der Solinger, die Frau festgehalten und in den Hals gebissen, der andere, vermutlich der Meckenheim, mit ihr den „vaginalen Geschlechtsverkehr ausgeübt“ haben (wir berichteten).

Der angeklagte Meckenheimer hatte den Sex mit der Soldatin zwar von Anfang an eingeräumt, jedoch als „einvernehmlich“ bezeichnet. Der Solinger hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er war im Jahr 2021 wegen Vergewaltigung derselben Kameradin – allerdings drei Monate vor dem Zweibrücker Vorfall und am Standort der Bundeswehr in Baumholder und gemeinsam mit einem anderen Kameraden – vom Landgericht Bad Kreuznach für drei Jahre hinter Gitter geschickt worden. Diese Strafe sitzt der 28-Jährige derzeit ab. Die beiden Vorfälle waren seinerzeit erst nach der zweiten mutmaßlichen Vergewaltigung, in Zweibrücken, ruchbar geworden, als sich die Frau erst einer Kameradin offenbart und diese über eine Vertrauensperson einen Vorgesetzten informiert und der Offizier dann die Staatsanwaltschaft Zweibrücken eingeschaltet hatte.

Die drei Verteidiger der beiden Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert – vor allem, weil ihren Mandanten an den vergangenen zehn Prozesstagen nicht hätte bewiesen werden können, dass der Geschlechtsverkehr mit der Soldatin von ihr nicht gewollt gewesen sei. Hingegen sagte der Vorsitzende Richter Andreas Herzog nun in der Urteilsbegründung: „Es gibt keine begründeten Zweifel an den Schilderungen der Nebenklägerin.“ Die Aussagen der ehemaligen Soldatin seien „tatsachenbasiert“, „in den entscheidenden Punkten“ von einer „hohen Konstanz“ geprägt und „ohne jegliche Belastungstendenzen“ gewesen. In ihrer Vernehmung habe die Frau „ihre Gefühle beschrieben“ und habe geweint. „Das sind keine Reaktionen nach einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr“, sagte Richter Herzog. Zudem habe der Solinger, der während des Prozesses keine Angaben zur Sache gemacht hatte, die Tat am nächsten Morgen einem befreundeten Kameraden gegenüber während einer Dienstfahrt nach Merzig „gestanden“, erinnerte der Vorsitzende an eine diesbezügliche Zeugenaussage.

Der Solinger war es schließlich auch, der unmittelbar nach der Verkündung des Urteils am Dienstagnachmittag der Strafkammer über seine beiden Anwälte ausrichten ließ, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen, den Richterspruch also anzuerkennen. Damit ist das Urteil dennoch nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt am Dienstag noch keine Erklärung dazu abgeben wollte. Auch der Verteidiger des Meckenheimers ließ die Entscheidung zunächst unkommentiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort