Nach Urteil des Landgerichts Auch der zweite verurteilte Ex-Kassierer legt Revision ein
Pirmasens/Zweibrücken · Es ist offenbar doch noch nicht vorbei: Wie Uwe Fischer, Vizepräsident und Sprecher des Landgerichts Zweibrücken, am Freitag auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, hat nun auch der zweite Ex-Kassierer der VR-Bank Südwestpfalz Pirmasens-Zweibrücken Revision eingelegt.
Die beiden 72 und 74 Jahre alten Männer waren jüngst von der Dritten Großen Strafkammer am Ende eines seit dem 5. Juli laufenden Berufungsprozesses wegen veruntreuender Unterschlagung zu jeweils drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Berufungsgericht hatte eine Revision ausdrücklich zugelassen (wir berichteten), für die nun das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zuständig ist. Es prüft – anders als bei der Berufung – das Urteil meistens in einem schriftlichen Verfahren nur auf mögliche Rechtsfehler. Heißt: Eine erneute Beweisaufnahme findet nicht statt.
Die in dem Berufungsverfahren über die beiden Ex-Kassierer verhängte Strafe liegt etwas unter jener, die das Amtsgericht Pirmasens in erster Instanz ausgesprochen hatte. Das dortige Schöffengericht hatte die beiden Männer, die ihr Kreditinstitut im Zeitraum von 2002 bis 2018 um 1,139 Millionen erleichtert haben sollen, im Oktober 2020 wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Unterschlagung mit je drei Jahren und neun Monaten Haft bestraft (wir berichteten). Gegen dieses Urteil waren die beiden Ex-Kassierer in Berufung gegangen, weshalb die Sache vor dem Landgericht verhandelt werden musste.
Während des Berufungsverfahrens hatte die beiden Angeklagten erstmals persönlich eingeräumt, das Geld unterschlagen und den so entstandenen und stetig anwachsenden Fehlbetrag im Kassensystem verschleiert und über viele Jahre hinweg mitgeschleppt zu haben. Das entnommene Geld wollen die beiden Bankmitarbeiter unabhängig voneinander einem Werttransportunternehmer aus Kaiserslautern als Darlehen gegeben haben, der zeitweise auch für die VR-Bank tätig gewesen war. Von dem Millionenbetrag fehlt bis heute jede Spur.
Gleichwohl hatte der Siebte Zivilsenat des OLG Zweibrücken bereits Anfang Mai entschieden: Die ehemaligen VR-Bank-Kassierer müssen den Millionenbetrag vollständig und zusätzlich die Anwalts- und Prozesskosten zurückzahlen, insgesamt rund 1,3 Millionen Euro, plus Zinsen (wir berichteten). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Den Millionen-Fehlbetrag hatte die VR-Bank bereits Mitte Juni von ihrer Versicherungsgesellschaft aus einer Vertrauensschadenversicherung, die ein Kreditinstitut vor Vermögensschäden schützt, die von den eigenen Mitarbeitern verursacht werden, erstattet bekommen und ihre Ansprüche an sie abgetreten. Weshalb es nun Sache der Versicherungsgesellschaft ist, das veruntreute Geld einzutreiben.
Wie es nun weitergeht: Die Senate benötigen für das Revisionsverfahren ab Anfechtung des Urteils im Schnitt sechs bis zwölf Monate. Die durchschnittliche Erfolgsquote liegt erfahrungsgemäß allerdings bei unter zehn Prozent. Im also eher unwahrscheinlichen Erfolgsfall würde das Urteil aufgehoben und das Verfahren ans Landgericht zurückverwiesen, wo vor einer anderen Strafkammer ganz neu verhandelt werden müsste. Im wahrscheinlicheren Fall, dass die Revision erfolglos ist, wäre jedoch der Rechtsweg beendet und das Urteil rechtskräftig. Der Richterspruch ist dann vollstreckbar. Im aktuellen Fall müssten die beiden Ex-Kassierer die über sei verhängte Freiheitsstrafe also umgehend antreten.
Zumindest aber ließe sich der Gefängnis-Einzug der auch gesundheitlich angeschlagenen Männer dank des Revisionsverfahrens – sollten sie es denn tatsächlich durchziehen – etwas hinauszögern. Verhindern können sie ihren Aufenthalt hinter Gittern wohl nicht.