Prozess mit Wettbewerbszentrale IHK Pfalz begrüßt Urteil gegen Helexier

Zweibrücken/Ludwigshafen · Der Privatklinik-Betreiber hat entschieden, gegen den Richterspruch nicht vorzugehen.

 Um das  Klinikschild und den Begriff „Fachklinik“ wurde vor Gericht gestritten.

Um das  Klinikschild und den Begriff „Fachklinik“ wurde vor Gericht gestritten.

Foto: Rainer Ulm

Freude in Ludwigshafen: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hat in einer Pressemitteilung das Urteil gegen die Püttlinger Firma Helexier begrüßt, die im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus (EvK) in Zweibrücken eine „Himmelsberg Fachklinik“ betreiben will, dafür aber bis Mitte Oktober keine behördliche Genehmigung hatte.

Am vergangenen Freitag gab die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Zweibrücken der Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, kurz „Wettbewerbszentrale“ genannt, statt. Mit dem Urteil wurde Helexier untersagt, mit der Bezeichnung „Fachklinik“ und mit dem im ehemaligen EvK schon länger arbeitenden siebenköpfigen „MVZ-Team“ zu werben, so lange die für den Betrieb einer Privatklinik gemäß Paragraph 30 der Gewerbeordnung notwendige Konzession nicht vorliege (wir berichteten).

In ihrer Pressemitteilung reklamierte die IHK Pfalz mit Hauptsitz in Ludwigshafen nun für sich, das Verfahren gemeinsam mit der Wettbewerbszentrale, Bad Homburg, betrieben zu haben. „Die IHK Pfalz hat durch eine Kostendeckungszusage an die Wettbewerbszentrale den Rechtsstreit ermöglicht“, so Heiko Lenz, für Wettbewerbsrecht zuständiger Jurist der IHK Pfalz. „Wir als IHK scheuen nicht die Auseinandersetzung vor Gericht, denn nur so werden wir unserem Auftrag zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gerecht.“ Diese Funktion sei den Industrie- und Handelskammern vom Gesetzgeber übertragen worden, um die Interessen von Wirtschaft und Verbrauchern schützen, hieß es weiter. Das Landgericht Zweibrücken habe die Rechtsauffassung der IHK Pfalz und der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang bestätigt: Solange die Konzession für ein Privatkrankenhaus nicht vorliege, sei die Bezeichnung „Fachklinik“ irreführend, da unter einer Klinik grundsätzlich eine ärztliche Einrichtung zur Durchführung von ärztlichen Heilbehandlungen zu verstehen sei, in der eine stationäre Unterbringung und Verpflegung möglich ist, wie jetzt auch das Landgericht entschieden habe. Demnach sei das wichtigste Kennzeichen einer Klinik die stationäre Aufnahme im Gegensatz zu einer lediglich ambulanten Behandlung. Mit der Abbildung von sieben Personen unter der Bezeichnung „MVZ-Team“ im Rahmen des Internetauftritts und an der Eingangstür suggeriere Helexier zudem, dass sie selbst zum Betrieb eines MVZ befugt sei. Somit sei über die Existenz einer zum damaligen Zeitpunkt nicht vorhandenen Erlaubnis gemäß Gewerbeordnung getäuscht worden. Insofern stelle dies eine irreführende Werbung dar.

Das Gericht habe zudem festgestellt, so die IHK Pfalz in ihrer Pressemitteilung weiter, dass eine Wiederholungsgefahr auch nicht mit Erteilung der erforderlichen Konzession ausgeräumt sei, da Helexier wohl an ihrem Rechtsstandpunkt festhalte und – trotz Aufforderung – keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgegeben habe. Auch könne die inzwischen von der Zweibrücker Stadtverwaltung erteilte Privatklinik-Konzession wieder entzogen werden, so dass auch deshalb eine Wiederholungsgefahr bestehe, hieß es.

 Klaus-Dieter Hielscher berät den Klinik-Betreiber Helexier.

Klaus-Dieter Hielscher berät den Klinik-Betreiber Helexier.

Foto: Rainer Ulm

Gegen die Entscheidung der Kammer für Handelssachen könnte zwar binnen eines Monats Berufung eingelegt werden. Worauf die Klinikbetreiberfirma allerdings verzichten werde, wie Helexier-Berater Klaus-Dieter Hielscher am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte. „Wir bleiben zwar bei unserer Rechtsauffassung“, aber das Urteil habe laut Gericht ohnehin „für die Vergangenheit keine Bedeutung – und für uns auch für die Zukunft nicht. Denn wir werden alles daransetzen, unseren Verpflichtungen als Privatklinik gerecht zu werden, um so die mühsam errungene Konzession nicht zu gefährden.“

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