Verschärfungen für Ungeimpfte drohen Rheinland-Pfalz lockert Corona-Regeln im Freien

Mainz/Zweibrücken · Während Weihnachtsmärkte von der neuen rheinland-pfälzischen Verordnung profitieren, zieht die Regierung an anderen Stellen die Schrauben an. Und es gibt bald neue Impf-Orte.

 Auch der Organisator des Zweibrücker Weihnachtsmarkts (Archivbild 2018) freut sich über die neuen Corona-Regeln, die Veranstaltungen draußen ohne 2- oder 3G-Regeln, ohne Abstand, Masken und Kontakterfassung ermöglichen. 

Auch der Organisator des Zweibrücker Weihnachtsmarkts (Archivbild 2018) freut sich über die neuen Corona-Regeln, die Veranstaltungen draußen ohne 2- oder 3G-Regeln, ohne Abstand, Masken und Kontakterfassung ermöglichen. 

Foto: Norbert Schwarz

Weniger Beschränkungen im Freien, mehr Auffrischungsimpfungen und klare Testauflagen für ungeimpftes Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Das ist der Kern des neuen Corona-Kurses der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Die im Bund diskutierte Reaktivierung der stillgelegten Impfzentren wird es Rheinland-Pfalz nicht geben, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch (beide SPD) am Dienstag klar machten.

Die neuen Corona-Regeln, die kommenden Montag (8. November) in Kraft treten, sehen außerdem die Errichtung von Impfeinrichtungen an zehn Krankenhäusern und eine Verdoppelung der Zahl der Impfbusse vor. Ein Überblick:

Freizeit: Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte können ohne Schutzmasken, Abstand, Kontakterfassung und 3G-Regel stattfinden: Für Veranstaltungen im Freien gibt es laut Landesregierung nur noch Beschränkungen, wenn Teilnehmer feste Plätze haben, wenn es eine Einlasskontrolle gibt oder Tickets verkauft werden. In diesen Fällen gilt Coronatestpflicht.

Der Organisator des Zweibrücker Weihnachtsmarktes, Heiko Saberatzky, zeigte sich auf Merkur-Anfrage erfreut über die Entwicklung. Auch in Zweibrücken könne nun ohne 2G- oder 3G-Regel gefeiert werden, die Anschaffung eines 300 Meter langen Bauzaunes zur Abgrenzung falle weg, dies wäre eine enorme Investition geworden.

Bei Veranstaltungen in Räumen und in Restaurants bleibt es bei der „2G plus“-Regelung (Zugang nur für Geimpfte/Genesene sowie eine begrenzte Zahl von Menschen, die einen negativen Test vorweisen).

Impf-Auffrischungen: Bis Ende Oktober erhielten knapp 108 000 Rheinland-Pfälzer/-innen ihre dritte Corona-Schutzimpfung. Alle über 70-Jährige erhalten demnächst eine schriftliche Einladung zur Impfung. Außerdem soll jeder Erwachsene, dessen Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, künftig an den Impfbussen eine Auffrischung erhalten können. Dreyer und Hoch erneuerten ihren Aufruf an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Derzeit erlebe man eine „Pandemie der Ungeimpften“. Laut Hoch sind zwei Drittel der aktuell erfassten Corona-Patienten Ungeimpfte.

Besonders gefährdete Gruppen: Wo Menschen etwa aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustands besonders gefährdet sind – in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen – sieht die neue Verordnung eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal vor.

Impfkampagne: Die Impfzentren werden für die Booster-Impfungen nicht reaktiviert. Die Landesregierung setzt weiter auf die niedergelassenen Ärzt/-innen sowie mobile Impfteams. Die Regierung arbeite eng mit der Ärzteschaft zusammen, sie könne den zusätzlichen Impfbedarf für Auffrischungen decken. Die früheren Impfzentren waren laut Hoch richtig in einer Phase, in der Impfstoff knapp war und priorisiert werden musste. Jetzt gebe es aber ausreichend Impfstoff und Ärzte. Zusätzlich soll die Zahl der Impfbusse, die Menschen eine Impfung ohne vorherigen Termin ermöglichen, von sechs auf zwölf verdoppelt werden. Verdoppelt wird auch die Zahl der Impfbustermine, und zwar auf 500 bis Jahresende. Zusätzlich werden an zehn Krankenhausstandorten im Land Impfeinrichtungen öffnen. Wo, will Hoch nächste Woche bekannt geben.

Kontaktbeschränkungen: Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum fallen weg. Das trifft auch für die Personenbegrenzung (ein Mensch pro fünf Quadratmeter) zu, die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen in Kraft waren.

Warnstufen: Minister Hoch sieht eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“, dass erste Regionen in Rheinland-Pfalz Mitte November die Warnstufe zwei erreichen. Derzeit gilt ein System mit drei Warnstufen, von denen bestimmte Einschränkungen und Gegenmaßnahmen abhängen. Die Warnstufen richten sich wiederum nach drei Leitwerten: der Inzidenz-Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, der Inzidenz der neu in Krankenhäusern aufgenommenen Covid-19-Patienten sowie dem Anteil von Covid-19-Intensivpatienten an den zur Verfügung stehenden Intensivbetten.

Werden in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt zwei von drei Leitwerten an drei Werktagen in Folge überschritten, gilt eine höhere Warnstufe. In diesem Fall werden die Corona-Regeln beispielsweise für Zusammenkünfte und Veranstaltungen, aber etwa auch für Gastronomie und Sport für Menschen verschärft, die weder geimpft noch von Corona genesen sind. „Geimpfte Personen müssen nicht mit Maßnahmen rechnen“, betonte Hoch.

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