Debeka-Affäre: Ermittlungen gegen Amtsleiter eingestellt

Zweibrücken · Der Verdacht der Bestechlichkeit stand im Raum, doch nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Zuge der „Debeka-Affäre“ gegen einen Zweibrücker Amtsleiter eingestellt. Ein Tatnachweis habe nicht erbracht werden können.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat ihre Ermittlungen gegen zwei Zweibrücker Verdächtige im Zuge der "Debeka-Affäre" im September eingestellt. Das erklärte Udo Gehring, Leitender Oberstaatsanwalt der Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft im Gespräch mit dem Pfälzischen Merkur. Die Behörde ist bei Wirtschaftsstrafsachen auch für Zweibrücken zuständig. Man sei den Schritt gegangen, weil kein Tatnachweis habe erbracht werden können. Im Visier der Ermittlungen standen ein Debeka-Mitarbeiter aus Zweibrücken und ein Amtsleiter der Stadtverwaltung. Hintergrund waren groß angelegte Durchsuchungen von Büros und Privatobjekten in mehreren Bundesländern im Juli 2014. Darunter auch das Büro des besagten Amtsleiters. Der Vorwurf: Debeka-Beschäftigte sollen Beamte bestochen haben, um an Namen, Anschriften und weitere persönliche Daten angehender Beamter für neue Versicherungsverträge zu kommen. Die Versicherungsmitarbeiter wurden der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verdächtigt. Die Vorwürfe gegen die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung lauteten auf Bestechlichkeit , Verletzung von Dienstgeheimnissen und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Oberbürgermeister Kurt Pirmann hatte sich im Juli 2014 klar hinter seinen Mitarbeiter gestellt. So sei die von der Staatsanwaltschaft kritisierte Praxis der Adressvermittlung städtischer Mitarbeiter an die Versicherung im Falle des Amtsleiters bereits 2011 beendet worden.

Diesen Juli hatte Oberstaatsanwalt Hans Peter Gandner von der Staatsanwaltschaft Koblenz auf Merkur-Anfrage mitgeteilt, dass die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für eine bundesweite systematische oder von der Debeka-Unternehmensführung geduldete Adresskäufe von Angehörigen des öffentlichen Dienstes durch Debeka-Mitarbeiter ergeben hätten. Aufgrund dessen sei das Verfahren gegen Debeka-Verantwortliche eingestellt worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort