Vorwurf der Falschaussage gegen 31-Jährigen

Zweibrücken. Wegen mutmaßlicher uneidlicher Falschaussage muss sich seit gestern ein 31-jähriger Mann aus Kaiserslautern vor dem Zweibrücker Schöffengericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 31. Oktober 2008 während einer Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht die Wahrheit gesagt zu haben

Zweibrücken. Wegen mutmaßlicher uneidlicher Falschaussage muss sich seit gestern ein 31-jähriger Mann aus Kaiserslautern vor dem Zweibrücker Schöffengericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 31. Oktober 2008 während einer Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Nach seinen damaligen Angaben will er kein Heroin von dem seinerzeit angeklagten Zweibrücker Dealer gekauft haben.Seine Ehefrau machte allerdings bei einer Vernehmung durch die Polizei eine andere Aussage. Demnach hat der 31-Jährige, der zurzeit in einer Justizvollzugsanstalt einsitzt, von dem Zweibrücker jeweils zwei bis fünf Gramm des Rauschgiftes zum Weiterverkauf erworben. Weitere zwei Gramm Heroin habe er zum Eigenkonsum benötigt. Vor Gericht machte die Frau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.Bei der gestrigen Verhandlung stritt der Angeklagte die Vorwürfe in einer schriftlichen Stellungnahme vehement ab. Er habe niemals von dem Zweibrücker Drogen bezogen. Woher sein Rauschgift stammt, könne er nicht sagen, da sonst seine Familie bedroht sei. Der 31-Jährige fühlt sich außerdem von seinem Pflichtverteidiger nicht gut vertreten. Der Rechtsanwalt versuche, ihm Angst einzujagen. Für das Gericht war dies kein Grund, einem Wechsel des Anwaltes zuzustimmen. nobDer Prozess wird am 11. März um 15 Uhr mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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