Schöffengericht Saarlouis Hauptkommissarin wegen zwei Falschaussagen verurteilt

Saarlouis · Eine Polizeihauptkommissarin (44) ist vom Schöffengericht Saarlouis wegen zwei uneidlicher Falschaussagen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung.

Saarlouiser Gericht verurteilt Polizistin wegen Falschaussagen
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Vom  Vorwurf  „Verfolgung Unschuldiger“ wurde die Frau freigesprochen. Hier meldete das Gericht unter Vorsitz von Richter Claus Eckel „Restzweifel“ an, ob mit Vorsatz gehandelt wurde. Als Bewährungsauflage soll sie 1000 Euro an einen Grundschulförderverein zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Dennis Zahedi hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten beantragt. Aus seiner Sicht seien beide Tatbestände erfüllt. Verteidiger Jens Schmidt plädierte auf Freispruch.