Saarbrücken/Saarlouis Fall um Hauptkommissarin beschäftigt jetzt Landgericht

Saarbrücken/Saarlouis · Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat das Schöffengericht in Saarlouis – wie berichtet – eine 44 Jahre alte Polizeihauptkommissarin verurteilt.

 Eine 44 Jahre alte Polizeihauptkommissarin wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil haben jetzt Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Eine 44 Jahre alte Polizeihauptkommissarin wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil haben jetzt Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Foto: dpa/Uli Deck

Dagegen haben jetzt Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Fall wird voraussichtlich im Herbst das Landgericht Saarbrücken beschäftigen.