Besitzer müssen Waffen sicher aufbewahren

Südwestpfalz. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz weist darauf hin, dass für Waffenbesitzer im Landkreis Südwestpfalz der notwendige Nachweis der sicheren Waffenaufbewahrung bei der Verwaltung bis spätestens 31. März vorzulegen ist

Südwestpfalz. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz weist darauf hin, dass für Waffenbesitzer im Landkreis Südwestpfalz der notwendige Nachweis der sicheren Waffenaufbewahrung bei der Verwaltung bis spätestens 31. März vorzulegen ist. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt der Nachweis nicht erfolgt sein und dadurch eine schriftliche Aufforderung notwendig werden, wird diese förmliche Anforderung nach dem 31. März mit einer Gebühr von 30 Euro verbunden sein. Hintergrund ist, dass landesweit eine einheitliche Handhabung erreicht werden soll. So sollen alle Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz sowohl für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Waffenbesitzern als auch für die Aufforderung der Nachweisvorlage über die sichere Verwahrung der Waffen jeweils 30 Euro in Rechnung stellen. redFür Rückfragen steht die Kreisverwaltung, Telefonnummer (0 63 31) 80 91 54 oder -156 zur Verfügung.

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