Ärger um liegengelassene Tierkadaver

Reifenberg. An der Kreisstraße 76 liegt auf halber Strecke zwischen Battweiler und Reifenberg seit Tagen ein totes Reh. Der Tierkadaver stinkt längst, wer im offenen Wagen, per Fahrrad oder zu Fuß an der Stelle vorbeikommt, rümpft nicht nur die Nase

 Verendet ein Reh, wird der Kadaver oft spät entfernt. Foto: dpa

Verendet ein Reh, wird der Kadaver oft spät entfernt. Foto: dpa

Reifenberg. An der Kreisstraße 76 liegt auf halber Strecke zwischen Battweiler und Reifenberg seit Tagen ein totes Reh. Der Tierkadaver stinkt längst, wer im offenen Wagen, per Fahrrad oder zu Fuß an der Stelle vorbeikommt, rümpft nicht nur die Nase. Empfindlichen Zeitgenossen könnte sich sehr leicht der Magen umdrehen, muss selbst Jagdpächter Ferdi Hüther aus Reifenberg einräumen, der in den letzten Tagen immer wieder Anrufe oder persönliche Hinweise zum dahinwesenden Reh bekommt. Wäre da nicht der Zank zwischen Jägerschaft und Landkreis um die Jagdsteuer, die Reste des Rehes wären längst "verlocht", wie es im waidmännischen Sprachgebrauch heißt. Es hätte in einer 60 Zentimeter tiefen Grube seine letzte Ruhestätte gefunden."Jeder Waidmann würde das so machen, weil das einfach unserem Ehrenkodex als Jäger und Waidmann entspricht", sagt Hüther. Dass die Jagdsteuer zu derart unliebsamen Begleiterscheinungen führt, wurmt nicht nur den Waidmann. Der Frust geht querbeet durch die gesamte Jägerschaft im Landkreis. Alfred Ehresmann aus Winterbach: "Wir verstehen, wenn Landrat Hans Jörg Duppré sagt, dass ihm Hände und Füße gebunden sind und der Landkreis nicht auf die jährliche Steuereinnahmen verzichten kann. Aber wird da wirklich kostengerecht die Gegenrechnung für unsere bisher erbrachten Leistungen gemacht?" Ferdi Hüther sagt klipp und klar nein. "Es müsse einmal genau gerechnet werden, was die Kosten für den Abdeckerdienst aus Wittlich sind, die Kosten für das Personal der Straßenmeisterei und viele Dinge mehr."

Seit letztem Jahr verzichten die Landkreise nicht mehr auf die Jagdsteuer und die Landesregierung hat bisher das Gesetz nicht geändert. Zum Beseitigen von verendetem Wild ist der jeweilige Straßenbaulastträger verpflichtet. Bei besagter Kreisstraße 76 zwischen Battweiler und Reifenberg der Landkreis Südwestpfalz. Die Straßenmeisterei Kusel ist für den Abschnitt zuständig. Ferdi Hüther hat schon festgestellt, dass trotz Erkennen von totem Wild am Straßenrand die Männer im orangefarbenen Wagen weiter gefahren sind.

Der Merkur hat beim Landesbetrieb in Kaiserslautern nachgefragt. Fachleiter "Betrieb" Klaus Schneider: "Verantwortlich für das Beseitigen ist der jeweilige Straßenbaulastträger. Sobald uns das gemeldet wird, kümmert sich die zuständige Straßenmeisterei darum. Im Fall Reifenberg wussten wir von nichts, doch wir werden uns umgehend der Sache annehmen." cos

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