FDP: Kommunen machen freier Wirtschaft Konkurrenz

Saarbrücken. Bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen sollen nach Auffassung der FDP Saar die bisher bestehenden Grenzen geschleift werden. So jedenfalls interpretieren die Liberalen die geplante Neufassung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) Saarland

Saarbrücken. Bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen sollen nach Auffassung der FDP Saar die bisher bestehenden Grenzen geschleift werden. So jedenfalls interpretieren die Liberalen die geplante Neufassung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) Saarland. Dort soll der Paragraf 118 so geändert werden, dass er den Paragrafen 108, der die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen regelt, im Bedarfsfall außer Kraft setzen kann. Das KSVG sieht in Paragraf 108 vor, dass sich eine Gemeinde wirtschaftlich nur betätigen darf, wenn der öffentliche Zweck es rechtfertigt, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht die Leistungsfähigkeit der Kommune sprengt und ein privates Unternehmen außer Stande ist, diese Leistung ebenso gut und wirtschaftlich zu erstellen. Der neue Paragraf 118 sieht vor, dass das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium die Stadt oder Gemeinde von den Fesseln des Paragrafen 108 befreien kann, wenn sie dies beantragt. Für den FDP-Vorsitzenden Christoph Hartmann (Foto: SZ) ist dieser Gesetzesvorstoß "ein Sündenfall erster Ordnung". Anstatt die Privatisierung voranzutreiben, wie es die Christdemokraten 1999 im Wahlprogramm versprochen hätten, würden sie genau das Gegenteil tun. "Statt den Wildwuchs innerhalb der Kommunen zu beschneiden, hat die CDU das wirtschaftliche Betätigungsfeld seit der Regierungsübernahme zu Lasten des Mittelstandes weiter ausgedehnt", schreibt Hartmann in einem Thesenpapier. Mit dem Wechsel an der Spitze des Wirtschaftsministeriums von Hanspeter Georgi zu Joachim Rippel (beide CDU) "wurden scheinbar auch die Wörter Ordnungspolitik und Mittelstandsförderung aus dem Sprachschatz der CDU Saar gestrichen." Der FDP-Politiker bezieht sich auf eine Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), wonach die Einnahmen der Städte und Gemeinden im Saarland durch Erträge aus unmittelbarer wirtschaftlicher Tätigkeit im Jahr 1999 rund 76 Millionen Euro betragen hätten. Im Jahr 2004 seien es 82 Millionen Euro gewesen. Nach Auffassung des saarländischen Ober-Liberalen könne von einem fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen in kommunalem Eigentum und den Konkurrenten in der "freien Wirtschaft" keine Rede sein. So unterlägen die Städte und Gemeinden faktisch keinem Insolvenz-Risiko, was auch bei den Firmen unterstellt werde, die sich in kommunalem Eigentum befinden. Deren Kapitalausstattung werde in den meisten Fällen über Steuermittel finanziert. Beim Einsatz von Fremdkapital werde vor diesem Hintergrund eine gute Bonität unterstellt, was mit relativ günstigen Zinssätzen belohnt werde. Außerdem "werden kommunale Unternehmen in einigen Branchen von der Umsatzsteuer-Pflicht freigestellt, während die Leistungen der Privatfirmen der vollen Umsatzsteuer von 19 Prozent unterliegen", so Hartmann.

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