Grüne wollen „Lex Fischzucht“ wieder kippen

Saarbrücken · Als „Riesenfehler“ bezeichnen die Grünen rückblickend die Entscheidung, die Völklinger Meeresfischzucht in öffentlicher Hand zu betreiben. Deshalb, so fordert die Partei jetzt, solle das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wieder geändert und wirtschaftliche Betätigung nur im Bereich der Daseinsvorsorge erlaubt werden. Der § 118 des KSVG war extra für die Fischzucht geändert worden.

Gleichzeitig fordern die Grünen aber mehr Möglichkeiten für Kommunen, sich wirtschaftlich im Bereich der Energieversorgung zu betätigen. Dort hätten diese die nötige Expertise und könnten auch einen "wertvollen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung" leisten.

Heino Klingen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK, begrüßt zwar den Vorstoß, die Änderungen beim §118 wieder zurückzunehmen: "Wir waren schon immer gegen diese Änderung, weil sie ein Ermächtigungsgesetz ist", sagt er. Gleichzeitig wehrt er sich gegen die Idee, dass Kommunen zusätzliche Aufgaben im Energiebereich übernehmen: "Solange es private Unternehmen gibt, die diese Aufgaben übernehmen können, muss die Kommune außen vor bleiben."

Ähnlich äußert sich Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände: "Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer und hohe Gewinnerwartungen bedeuten zwingend, dass auch ein hohes Risiko besteht, das am Ende vom Bürger zu tragen ist. Deshalb gilt grundsätzlich, dass Kommunen sich von wirtschaftlicher Betätigung fernhalten sollen."

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