Tariftreue-Gesetz für Busunternehmen geplant

Saarbrücken. Die Landesregierung startet im neuen Jahr eine Initiative für ein Tariftreue-Gesetz zum Schutz vor Lohndrückerei im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das teilte Arbeits-Staatssekretär Martin Karren (CDU) auf SZ-Anfrage mit. Die Saar-Regierung werde nun die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen anschreiben

Saarbrücken. Die Landesregierung startet im neuen Jahr eine Initiative für ein Tariftreue-Gesetz zum Schutz vor Lohndrückerei im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das teilte Arbeits-Staatssekretär Martin Karren (CDU) auf SZ-Anfrage mit. Die Saar-Regierung werde nun die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen anschreiben. Ziel sei eine mit diesen Ländern abgestimmte landesgesetzliche Regelung.

Auf Basis der eingehenden Antworten werde man prüfen, welche Chancen es für ein gemeinsames Vorgehen gibt. Falls dies nicht gelinge, werde man "notfalls" alleine vorangehen, so Karren. Eine mit anderen Ländern abgestimmte Lösung sei aber besser, weil die abgeschlossenen Verkehrsverträge in der Regel über die Landesgrenzen hinausgingen. Daher gebe es Probleme bei einem Alleingang eines Landes.

Ein Tariftreue-Gesetz, das über den Verkehrsbereich hinaus auch für andere Branchen gelten würde, wie es die Opposition fordert, wäre dagegen "wegen der EU-Rechtsprechung rechtlich höchst zweifelhaft", unterstrich Karren. Deshalb sehe er dafür "im Moment ganz wenig Chancen".

Verdi-Chef Alfred Staudt hatte in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass von den privaten Omnibusunternehmen, die an der Saar als Subunternehmen im Auftrag der öffentlichen Verkehrsbetriebe tätig sind, nur rund die Hälfte tarifgebunden sei. Vor diesem Hintergrund schlug er kürzlich indirekt vor, zunächst ein Tariftreue-Gesetz nur für den ÖPNV zu konzipieren - und rannte dabei bei Arbeitsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) offene Türen ein, wie sich jetzt herausstellt.

Der DGB und die Opposition fordern dagegen bisher ein branchenübergreifendes Gesetz zur Tariftreue zum Schutz vor Lohndumping bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Sie argumentieren dabei, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Anwendung solcher Gesetze auf jene Tarifverträge erlaubt, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, also beispielsweise auch auf das Baugewerbe. Zudem ermögliche ein solches Gesetz Kontrollen schon im Zuge der Auftragsvergabe - und nicht erst bei der Umsetzung des Auftrags. Auch könne man dann effektiver Sanktionen bei Rechtsverstößen von Haupt- oder Subunternehmern verhängen als nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Der EuGH hatte in seinem Grundsatzurteil vom April 2008 Tariftreue-Vorschriften immer dann für europarechtswidrig erklärt, wenn diese sich nur auf öffentliche Aufträge beziehen und damit nur für einen Teil der Arbeitnehmer verbindlich sind. Die Saar-Regierung verfügte daraufhin, dass die öffentliche Hand von ihren Auftragnehmern ab sofort keine Tariftreue-Erklärungen mehr verlangen darf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort