Neuer DGB-Vorstoß zu Tariftreue-Gesetz

Saarbrücken. DGB-Chef Eugen Roth (Foto: bub) appelliert an Ministerpräsident Peter Müller (CDU), trotz des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an einem Tariftreue-Gesetz für die öffentliche Auftragsvergabe im Saarland festzuhalten. Roth widersprach in einem SZ-Gespräch ausdrücklich der Ansicht, dass das Urteil vom 3

Saarbrücken. DGB-Chef Eugen Roth (Foto: bub) appelliert an Ministerpräsident Peter Müller (CDU), trotz des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an einem Tariftreue-Gesetz für die öffentliche Auftragsvergabe im Saarland festzuhalten. Roth widersprach in einem SZ-Gespräch ausdrücklich der Ansicht, dass das Urteil vom 3. April Tariftreue-Gesetze der Länder unmöglich mache.

Tatsächlich habe der EuGH die Anwendung solcher Gesetze auf jene Tarifverträge weiterhin erlaubt, die für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, so Roth. Derartige Tarifverträge gebe es in etlichen Branchen, die von öffentlichen Aufträgen abhängen, so etwa im Abbruchgewerbe, im Bauhauptgewerbe, bei Briefdienstleistungen, im Dachdeckerhandwerk, im Elektro-handwerk, in der Gebäudereinigerbranche sowie im Maler- und Lackiererhandwerk.

Roth betonte, bei der Verwendung von Steuergeldern sei ganz besonders darauf zu achten, dass mit diesen nicht Lohndrückerei gefördert wird. Daher seien auch besondere Kontrollen nötig, wie sie nur ein Tariftreue-Gesetz ermögliche. Er verwies darauf, dass durch ein solches Gesetz bereits im Zuge der Auftragsvergabe - und nicht erst während der Umsetzung des Auftrags - Kontrollen möglich seien. Die öffentliche Hand müsse diese dann allerdings auch umsetzen, forderte Roth. Zudem könne man Sanktionen nach einem Tariftreue-Gesetz bei Rechtsverstößen von Haupt- oder Subunternehmern schneller und wirksamer verhängen als nach dem geltenden Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Der EuGH hatte im Urteil vom 3. April Tariftreue-Vorschriften immer dann für europarechtswidrig erklärt, wenn diese sich nur auf öffentliche Aufträge beziehen und damit nur für einen Teil der Arbeitnehmer verbindlich sind. Mit dieser Begründung kippte der EuGH das niedersächsische Tariftreue-Gesetz.

Die Saar-Regierung verfügte nach diesem Urteil mit einem Ministerialerlass vom 16. April, dass die öffentliche Hand im Saarland von ihren Auftragnehmern ab sofort keinerlei Tariftreue-Erklärungen mehr verlangen darf.

Morgen findet eine Anhörung zu einer möglichen Änderung des saarländischen Tariftreue-Gesetzes im Landtag statt.

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