Saar-SPD hofft auf neues Tariftreue-Gesetz

Saarbrücken. Die SPD-Fraktion im Landtag sieht sich nach einer Experten-Anhörung im Bundesarbeitsministerium in ihrer Ansicht bestätigt, dass das Land ein verändertes Tariftreue-Gesetz auf den Weg bringen sollte

Saarbrücken. Die SPD-Fraktion im Landtag sieht sich nach einer Experten-Anhörung im Bundesarbeitsministerium in ihrer Ansicht bestätigt, dass das Land ein verändertes Tariftreue-Gesetz auf den Weg bringen sollte. SPD-Fraktionsvize Ulrich Commerçon sagte der SZ, die Anhörung in Berlin habe gezeigt, dass die Anwendung von Tariftreue-Gesetzen auf den öffentlichen Personennahverkehr rechtlich möglich sei, da dieser nicht der Dienstleistungsfreiheit unterworfen sei. Darüber hinaus sei die Anwendung von Landesgesetzen zur öffentlichen Auftragsvergabe auf jene Tarifverträge erlaubt, die für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Weitere Anwendungsmöglichkeiten ergäben sich durch die geplante Änderung des Bundesgesetzes über Mindestarbeitsbedingungen. Dadurch, so Commerçon, werde es künftig zum Beispiel auch möglich sein, die Einhaltung von Mindeststandards bei den Arbeitszeiten zur Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu machen. Commerçon betonte, bei der Verwendung von Steuergeldern sei besonders darauf zu achten, dass damit nicht Lohndrückerei gefördert wird. Daher seien auch besondere Kontrollen und Sanktionen nötig, wie sie nur ein Tariftreue-Gesetz ermögliche. Er verwies darauf, dass dadurch bereits im Zuge der Auftragsvergabe - und nicht erst bei der Umsetzung des Auftrags - Kontrollen möglich seien. Zudem könne man Sanktionen nach einem Tariftreue-Gesetz bei Rechtsverstößen schneller und effektiver verhängen als nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 3. April Tariftreue-Vorschriften immer dann für europarechtswidrig erklärt, wenn diese sich nur auf öffentliche Aufträge beziehen und damit nur für einen Teil der Arbeitnehmer verbindlich sind. Mit dieser Begründung kippte der EuGH das niedersächsische Tariftreue-Gesetz. Die Saar-Regierung verfügte nach dem Urteil mit einem Ministerialerlass vom 16. April, dass die öffentliche Hand im Saarland von ihren Auftragnehmern ab sofort keinerlei Tariftreue-Erklärungen mehr verlangen darf. nof

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