Förderung von Kleinkläranlagen

Besitzer von Einzelanwesen, die von Ihrer Gemeinde vom Anschluss- und Benutzerzwang befreit wurden, müssen selbst für eine biologische Abwasserbehandlung (Kleinkläranlage) sorgen. Nach dem saarländischen Wassergesetz (SWG) hat jeder Bürger sein Abwasser der Gemeinde zur Behandlung und Reinigung zu überlassen

Besitzer von Einzelanwesen, die von Ihrer Gemeinde vom Anschluss- und Benutzerzwang befreit wurden, müssen selbst für eine biologische Abwasserbehandlung (Kleinkläranlage) sorgen. Nach dem saarländischen Wassergesetz (SWG) hat jeder Bürger sein Abwasser der Gemeinde zur Behandlung und Reinigung zu überlassen. Im ländlichen Raum ist oftmals ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wirtschaftlich oder technisch nicht rentabel. In der Regel sind diese sogenannten Kleineinleiter oder Einzelanwesen vom Anschluss- und Benutzerzwang befreit. Besitzer solcher Anwesen müssen in diesem Fall selbst für die Abwasserbehandlung ihres Schmutzwassers sorgen, und müssen ihr Abwasser in einer mechanisch- biologischen Kleinkläranlage behandeln und anschließend in ein Gewässer, oder in das Grundwasser einleiten.Viele Bürger sind bei der Planung und der Antragstellung zur Erlaubnis einer solchen Kleinkläranlage überfordert. Eine "Rundumbetreuung" von einem Fachmann, der dem Besitzer solcher Einzelanwesen von der Planung über die Antragstellung bei den zuständigen Behörden, bis hin zum Bau der Kleinkläranlage unter die Arme greift, ist hier von wichtiger Bedeutung. Die Firma M+S Umwelttechnik GmbH aus Losheim am See hat sich in den vergangenen Jahren durch die Planung, den Bau und die Wartung solcher Kleinkläranlagen in diesem Fachbereich sehr stark etabliert und durch den Besuch entsprechender Lehrgänge die "Fachkunde zur Wartung von Kleinkläranlagen" erworben. M+S hat sich zum Ziel gesetzt den Besitzer von Einzelanwesen von Anfang an bis hin zu den geforderten Wartungen zu betreuen. "Sichern Sie sich Ihren Zuschuss!" Die Nachrüstung einer Kleinkläranlage wir vom Landesamt für Umweltschutz (LUA) nach dem Förderprogram "Aktion Wasserzeichen" mit bis zu 1000 Euro/im Haushalt lebende Person gefördert. Zuschuss erhalten kann aber nur derjenige Grundstückseigentümer, der den Antrag spätestens bis zum 31.07.2008 beim LUA einreicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort