VdK St. Wendel informiert über Patientenverfügung Wenn Beatmung zum Thema wird

St Wendel · Sozialverband klärt über Patientenverfügung auf und informiert rund um Corona. Online-Fragestunde am Donnerstag.

 Kreisvorsitzende Gerlinde Koletzki-Rau sagt: „Der VdK ist immer für seine Mitglieder da, jetzt mehr denn je.“

Kreisvorsitzende Gerlinde Koletzki-Rau sagt: „Der VdK ist immer für seine Mitglieder da, jetzt mehr denn je.“

Foto: Ralf Mohr

In einer Patientenverfügung kann jeder festlegen, welche medizinischen Maßnahmen er oder sie im Notfall wünscht. Im Fall einer Erkrankung an Covid-19, die bei schwerem Verlauf eine Beatmung erforderlich machen kann, sollte man seine Patientenverfügung bezüglich einer künstlichen Beatmung überprüfen und entsprechend anpassen.

So heißt es seitens des Sozialverbands VdK. „Bei Covid-19 besteht die Chance, dass Patienten auch nach einem schweren Verlauf wieder gesund werden und die Krankheit nicht tödlich verläuft. Dafür stehen verschiedene Beatmungstechniken zur Verfügung. Insbesondere sollte man zwischen invasiver und nicht-invasiver Beatmung unterscheiden. Wer dennoch auf keinen Fall künstlich beatmet werden will, sollte dies ebenfalls explizit in die Verfügung hineinschreiben. Lehnt jemand zwar grundsätzlich eine künstliche Beatmung ab, will aber bei Covid-19, dass die Mediziner alles Erdenkliche tun, sollte er dies konkret so schreiben“, erklärt die VdK-Kreisverbands-Vorsitzende, Gerlinde Koletzki-Rau, in Übereinstimmung mit dem VdK-Landesverband.

Die Situationsbeschreibungen, die in einer Patientenverfügung häufig genannt werden, umfassen in der Regel Erkrankungen, die in absehbarer Zeit zum Tode führen werden. Das ist bei einer Coronainfektion in der Regel nicht der Fall. „Die Formulierungen in unserem Patientenverfügungsformular können dann zum Tragen kommen, wenn die Infektion als Covid-19-Erkrankung einen schweren Verlauf annimmt und ein Versterben trotz intensivmedizinischer Behandlung zu erwarten ist“, führt Koletzki-Rau weiter aus. Die zum Tode führende Erkrankung und die intensivmedizinische Versorgung durch Themen wie Beatmung, Nierenersatztherapie und so weiter seien hier beschrieben und könnten dann zur Entscheidungsfindung im Rahmen einer Therapiebegrenzung umgesetzt werden. „Sobald es wieder möglich ist, werden wir wieder unsere Vorträge zu diesem Thema sowie zu anderen anbieten.“

Ganz aktuell zum Thema Corona und Impfen bietet der VdK am Donnerstag, 25. März, ab 16.30 Uhr eine Online-Fragerunde an. Stephan Kolling (CDU), Staatsekretär im Gesundheitsministerium, Bernd Schnabel, zuständiger Referatsleiter für die Impfzentren und Professor Sören Becker, Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an der Universitätsklinik des Saarlandes, stehen dabei Rede und Antwort. Moderiert wird die Veranstaltung von VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn.

„Die Corona-Impfung wirft viele Fragen auf: Wie verträglich sind die Impfstoffe? Wann komme ich an die Reihe? Wer braucht einen Priorisierungscode? Ist das Impfzentrum frei wählbar? Ihre Fragen zur Impfstrategie, zu organisatorischen Abläufen und zu medizinischen Aspekten der Impfung beantworten die Experten in einer Fragerunde, die der Sozialverband VdK Saarland organisiert“, erläutert der Landesgeschäftsführer die Problematik. Interessierte sollten ihre Fragen bis Mittwoch, 24. März, per E-Mail schicken an fragen-impfung@vdk.de. „Die Diskussion wird live über Zoom stattfinden und auf YouTube übertragen“, erklärt er abschließend.

Mehr Infos: www.vdk.de/fragen-impfung, sowie unter www.vdk.de/saarland.

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