Wo Politiker werben dürfen

Köllertal · Die Wirkung von Plakatwerbung ist umstritten. Dennoch verzichten die Parteien nicht auf diese Reklame, wie die großen und kleinen Plakate beweisen, die im Vorfeld der Wahlen am 25. Mai aufgehängt wurden. Die Kommunen überwachen die Plakatwerbung.

 Die Parteien werben vor Europa- und Kommunalwahl mit Plakaten um die Gunst der Wähler – hier geballt in Heusweiler. Foto: Fred Kiefer

Die Parteien werben vor Europa- und Kommunalwahl mit Plakaten um die Gunst der Wähler – hier geballt in Heusweiler. Foto: Fred Kiefer

Foto: Fred Kiefer

An zahlreichen Ecken und Kanten im Köllertal machen derzeit wieder Plakate mit Politker-Portraits und Wahlkampf-Slogans auf die Parteien aufmerksam, die bei der Europa- und den Kommunalwahlen antreten. Neben den großen, von den Kommunen aufgestellten Plakatwänden und den so genannten "Wesselmännern" werden auch kleinere Tafeln an Laternenmasten, Bäumen oder Brückengeländern als Werbeträger genutzt. "Wesselmänner" sind die 3,70 x 2,90 Meter großen Stellwände, die von der Agentur "Wahlkampf Werbung Wesselmann Wattenscheid GmbH" im Auftrag der Parteien auf angemieteten Flächen aufgestellt werden.

Die Gemeinde Heusweiler hat in jedem ihrer sieben Ortsteile je eine eigene große Werbetafel platziert, und zwar an markanten Stellen, zum Beispiel im Kernort am Rande des Verkehrskreises Illinger-/Saarbrücker Straße. Die "Wesselmänner" und andere Plakattafeln müssen nach Auskunft der Verwaltung von der Ortspolizeibehörde genehmigt werden. Die Anzahl der Plakate unterliegt keiner Beschränkung, jedoch darf an Verkehrszeichen- und -einrichtungen nichts angebracht werden. Das Befestigen von Plakaten mit Nägeln oder Schrauben an Bäumen ist ebenfalls verboten.

Die Stadt Püttlingen verweist auf eine "Allgemeinverfügung des Bürgermeisters über die Plakatwerbung und Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch aus Anlass der Kommunalwahlen und der Europawahl". Hierin ist unter anderem der Beginn der Wahlwerbung auf den 11. April festgelegt. Und es heißt weiter: "Der ruhende und fließende Verkehr darf nicht beeinträchtig werden. Fußgänger dürfen auf Gehwegen nicht behindert werden."

Klare Frist für Plakate

Die Gemeindeverwaltung in Riegelsberg hat drei "Plakatanschlagflächen" aufgestellt: An der Ecke Goethestraße/Saarbrücker Straße, am Marktplatz und in der Ortsmitte von Walpershofen. Drei Stellplätze für "Wesselmänner" wurden ebenfalls genehmigt.

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum unterliegt den Richtlinien des saarländischen Straßengesetzes in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung. Die Wahlplakate dürfen auch nicht unbegrenzt hängen bleiben: In allen drei Kommunen müssen sie spätestens eine Woche nach der Wahl beseitigt sein.

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