Organspende setzt Hirntod voraus

Das Thema Organspende hat bei der SZ-Telefonaktion viele Fragen bei Leserinnen und Lesern ausgelöst. Hier die Antworten der Beraterinnen der Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Wenn ich mich für die Organspende entscheide - wird dann im Fall eines lebensbedrohlichen Unfalls wirklich alles getan, damit ich weiter lebe?

Ja, denn Ziel aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten. Kommt aber ärztliche Hilfe zu spät oder sind die Unfallfolgen zu weit fortgeschritten, kann der Patient mitunter nicht mehr gerettet werden. Die Frage der Organspende stellt sich erst, wenn im Krankenhaus der Hirntod festgestellt wurde.

Erspare ich mit einem Organspendeausweis Angehörigen bei einem Hirntod die Entscheidung über eine Organspende?

Ja, ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organ-Entnahme rechtlich zulässig.

Ich bin schon weit über 80. Sind meine Organe noch für andere zu gebrauchen?

Ein hohes Alter ist kein Hindernis. Unser ältester Organspender war 96 Jahre alt, die älteste Gewebespenderin sogar 102 Jahre. Ob Organe für eine Transplantation geeignet sind, muss immer im Einzelfall überprüft werden.

Wann ist eine Organspende völlig ausgeschlossen?

Bei einer akuten Krebserkrankung zum Todeszeitpunkt und bei einer HIV-Infektion.

Wird von alten Menschen im Fall einer Organspende auch noch ein Herz transplantiert?

Spendern, die zum Zeitpunkt des Hirntodes 65 Jahre oder älter sind, wird das Herz nicht mehr entnommen. Nieren und Leber kommen noch in Betracht.

Könnte ich meinem nierenkranken Freund eine Niere spenden?

Ja, in Deutschland ist eine Spende zu Lebzeiten unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich persönlich nahe stehen.

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