Coronavirus So funktioniert die Notbetreuung in Marpingen

Die Notbetreuung in der Gemeinde Marpingen läuft erst am Dienstag, 17. März, an. Am heutigen Montag könne noch keine Betreuung angeboten werden. Das teilt ein Sprecher aus dem Rathaus mit.

Coronavirus: Notbetreuung in Marpingen ab Dienstag
Foto: Florian Rech/Gemeinde Marpingen

Eines schon mal vorneweg: Die folgenden Regelungen gelten nur für die kommunalen Einrichtungen – Grundschule Marpingen, Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) und Kinderhaus Alsweiler. Eltern, deren Kinder einen konfessionellen Kindergarten besuchen, sollten sich an den jeweiligen Träger der Einrichtung wenden. Für die Gemeinschaftsschule Marpingen ist der Landkreis St.Wendel zuständig.

Das Notbetreuungsangebot richte sich ausschließlich an Kinder im Alter von null bis zwölf Jahren. Der Personenkreis, der für eine Notbetreuung in Frage kommt, erstrecke sich hauptsächlich auf Eltern in den Bereichen: Hauptberufliche Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, stationäre Betreuungseinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, Berufsgruppen in der Produktion und Ausgabe von Lebensmitteln sowie berufstätige Alleinerziehende. Auch Erziehungsberechtigte, die keine anderweitige Betreuung für ihren Nachwuchs organisieren können, dürfen die Betreuung in Anspruch nehmen. „Bei Letzteren muss der Bedarf nachvollziehbar begründet sein“, betont jedoch ein Sprecher der Gemeinde. Eine Betreuung könne nur nach den vorgegebenen Platzkapazitäten erfolgen. Pro Einrichtung könnten nur drei Gruppen zu je fünf Kindern betreut werden.

In der Gemeinde Marpingen werde die Notbetreuung am Dienstag, 17. März, anlaufen. Die Eltern, deren Kinder die Grundschule Marpingen, die FGTS der Grundschule, die kommunale Kita Villa Wirbelwind, die kommunale Kinderkrippe und den kommunalen Kinderhort besuchen, müssen einen Antrag stellen. Dieser sollte per E-Mail an notbetreuung@marpingen.de oder via Fax an (0 68 53) 50 22 61 geschickt werden. Alternativ können Eltern den Antrag auch in einen der Briefkästen an der Grundschule, dem Kinderhaus Alsweiler oder dem Rathaus Marpingen einwerfen. „Nur Anträge, die bis spätestens Montag, 15 Uhr, eingegangen sind, können berücksichtigt werden“, sagt ein Sprecher.

Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder einen Platz in der Betreuung erhalten, werden am Montagabend telefonisch oder per E-Mail informiert. Wer bis 20 Uhr keine Zusage erhalten habe, bekomme am Folgetag keinen Platz in der Notbetreuung.

„Grundsätzlich sind alle Eltern und Erziehungsberechtigten dazu angehalten, eine häusliche Betreuung eigenverantwortlich sicherzustellen“, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde Marpingen. Das Angebot gelte nur für besondere Ausnahmefälle und richte sich an diejenigen Kinder, deren Eltern beide in der öffentlichen Daseinsvorsorge beziehungsweise in systemrelevanten Berufen tätig sind. Ein Rechtsanspruch auf einen Notbetreuungsplatz bestehe laut des Gemeinde-Sprechers nicht.

Den Antrag zum Herunterladen gibt es hier.

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