Alle Veranstaltungen sind verboten Stadt Saarlouis untersagt den Heilig-Morgen „to go“

Saarlouis · Die Ortspolizeibehörde hat Kontrollen angekündigt.

 Ein Bild, das in einer Pandemie kaum vorstellbar ist: Menschen stehen dicht an dicht, von Abstand keine Spur. So sah es sonst in Saarlouis am Heiligmorgen aus, wie unser Archivfoto zeigt. Wegen Corona werden die Straßen aber leer sein. Entsprechende Kontrollen hat die Kreisstadt angekündigt.

Ein Bild, das in einer Pandemie kaum vorstellbar ist: Menschen stehen dicht an dicht, von Abstand keine Spur. So sah es sonst in Saarlouis am Heiligmorgen aus, wie unser Archivfoto zeigt. Wegen Corona werden die Straßen aber leer sein. Entsprechende Kontrollen hat die Kreisstadt angekündigt.

Foto: seeber

Der Heiligmorgen in Saarlouis wird diesmal ein anderer sein. Denn wegen Corona bleibt die Gastronomie weiter dicht und die Altstadt leer. Nichtsdestotrotz hatte eine Gaststätte im Saarlouiser Stadtgebiet eine Veranstaltung unter Alkoholausschank „to go“ für den Vormittag beworben.

„Dem ist die Stadt aber entgegengetreten und hat den Alkoholausschank durch den Betrieb von 6 bis 16 Uhr untersagt“, teilte die Kreisstadt in einer Pressemitteilung mit, um Umgehungen des vom Land angeordneten Veranstaltungsverbotes direkt auszuschließen.

„Die Stadt weist alle Gastronomen und Einwohner nochmals darauf hin, dass Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, generell untersagt sind“, heißt es. Ebenso ist es generell untersagt, Speisen oder Getränke zum Mitnehmen an Ort und Stelle zu verzehren. Darüber hinausgehend hat die Stadt für den Innenstadtbereich für den 24. und 31. Dezember sowie für Neujahr weitere Einschränkungen angeordnet. Darunter ein Alkoholkonsumverbot auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen und die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung an den gleichen Orten. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Homepage der Stadt.

Die Ortspolizeibehörde appelliert nochmals, die geltenden Regelungen einzuhalten. Trotz der Feiertagssituation werden Polizei und Ortspolizeibehörde der Stadt eine Vielzahl von Kontrollen durchführen. Werden Verstöße festgestellt, werden diese als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Betroffene müssen dann mit einem Bußgeld rechnen.

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