Von Einsparverordnung bis Energielabel

Dillingen · Neues Jahr, neue Gesetze und Verordnungen. In einem Ausblick auf das Jahr 2016 erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Saarland, was Haushalte wissen müssen und was sich ab Januar ändert.

Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze mit sich, sondern auch mindestens ebenso viele neue Gesetze und Verordnungen . Was für private Haushalte beispielsweise beim Thema Energie wichtig wird, erklärt Christine Mörgen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale des Saarlandes:

Strengere Anforderungen an Neubauten: Ab 2016 gelten für Neubauten die neuen, strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV). Die Obergrenze für den Energiebedarf von neu errichteten Gebäuden wird um 25 Prozent gesenkt. "Die Angabe bezieht sich auf den Primärenergiebedarf, der umso niedriger ausfällt, je mehr Erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung eingesetzt werden", erläutert Mörgen.

Ferner wird der erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um 20 Prozent verringert. Das lässt sich mit einer dickeren Dämmung erreichen.

Heizung: Neue Heizgeräte müssen schon seit September das EU-Energielabel tragen - ähnlich wie Waschmaschinen. Ergänzt wird dieses ab dem 1. Januar 2016 durch eine eigene Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das so genannte "Nationale Effizienzlabel für Altgeräte". Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden, zum Beispiel von einem Energieberater oder dem Schornsteinfeger. Das Anbringen des Labels ist für Verbraucher kostenlos, darf aber auch nicht verweigert werden.

Mörgen betont: "Das Nationale Label sagt aber nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss."

Energielabel: Ein Energielabel gibt es ab dem 1. Januar auch für Wohnraumlüftungsgeräte. Ausgewiesen werden auf dem Etikett die Energieeffizienzklasse von A+ bis G, die Geräuschemissionen sowie der Volumenstrom, also die Menge bewegter Luft. "Lüftungsanlagen sind in der Regel ununterbrochen in Betrieb, ein niedriger Stromverbrauch also besonders wichtig", erklärt Beraterin Mörgen.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Saarland. Die Berater informieren die Kunden anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit einem entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Termine zur persönlichen Beratung können unter Telefon (08 00) 809 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden. In Dillingen finden Energieberatungen in der Verbraucherberatungsstelle, Merziger Straße 46, statt. Anmeldung unter Tel. (0 68 31) 97 65 65 oder (0681) 500 89 15.

www.verbraucherzentrale-

energieberatung.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort