2016 bringt viel Neues in Sachen Energie

St. Ingbert · Der Jahreswechsel bringt Hauseigentümern neue Gesetze, Vorgaben und Veränderungen. Wie Anforderungen eingehalten werden können, erklären Energieberater. Die Experten geben auch gerne Tipps zum Gebrauch von Heizgeräten und zum Energielabel für Wohnraumlüftungsgeräte.

Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze mit sich, sondern auch mindestens ebenso viele neue Gesetze und Verordnungen. Was für private Haushalte beim Thema Energie wichtig wird, erklärt Christine Mörgen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Anforderungen an Neubauten: Ab 2016 gelten für Neubauten die neuen, strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV). Die Obergrenze für den Energiebedarf von neu errichteten Gebäuden wird um 25 Prozent gesenkt. "Die Angabe bezieht sich auf den Primärenergiebedarf, der umso niedriger ausfällt, je mehr Erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung eingesetzt werden", erläutert Christine Mörgen. Ferner wird der erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um 20 Prozent verringert. Das lässt sich mit einer dickeren Dämmung erreichen.

Heizung: Neue Heizgeräte müssen schon seit vergangenem September das EU-Energielabel tragen - ähnlich wie Waschmaschinen. Ergänzt wird dieses seit dem 1. Januar 2016 durch eine eigene Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte "Nationale Effizienzlabel für Altgeräte". Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden, zum Beispiel von einem Energieberater oder dem Schornsteinfeger. Das Anbringen des Labels ist für Verbraucher kostenlos, darf aber auch nicht verweigert werden. Christine Mörgen betont: "Das Nationale Label sagt aber nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss."

Energielabel: Ein Energielabel gibt es ab dem 1. Januar auch für Wohnraumlüftungsgeräte. Ausgewiesen werden auf dem Etikett die Energieeffizienzklasse von A+ bis G, die Geräuschemissionen sowie der Volumenstrom, also die Menge bewegter Luft. "Lüftungsanlagen sind in der Regel ununterbrochen in Betrieb, ein niedriger Stromverbrauch also besonders wichtig", erklärt Mörgen.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de . Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur persönlichen Beratung können unter (0800) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur Energieberatungen in St. Ingbert im Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 203, Tel. (0 68 94) 130, in Blieskastel in der Volkshochschule, am Schloss, Tel.

(0 68 42) 92 43 10 oder (0681) 5 00 89 15; St. Ingbert im Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 203, Tel. (0 68 94) 130.

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