Prozess um mutmaßlichen Totschlag einer Ärztin vor dem Aus?

Saarbrücken. Im Prozess um den Tod einer Ärztin (47) hat gestern der Tag der Gerichtsmediziner im Saarbrücker Landgericht stattgefunden. Zwei Ärzte vom Homburger Institut für Rechtsmedizin hatten die Tote, den Angeklagten und einen der Söhne des Ehepaars untersucht. Es wurde nach Hinweisen auf ein Verbrechen gesucht. Fest steht bislang, dass die Frau erwürgt wurde

Saarbrücken. Im Prozess um den Tod einer Ärztin (47) hat gestern der Tag der Gerichtsmediziner im Saarbrücker Landgericht stattgefunden. Zwei Ärzte vom Homburger Institut für Rechtsmedizin hatten die Tote, den Angeklagten und einen der Söhne des Ehepaars untersucht. Es wurde nach Hinweisen auf ein Verbrechen gesucht. Fest steht bislang, dass die Frau erwürgt wurde. Sichere Hinweise auf den Täter gibt es bisher nicht. Eine Kollegin der Frau sprach von Spannungen in der Ehe.Der Angeklagte soll seine Frau am Morgen des 24. November 2011 in der gemeinsamen Saarbrücker Wohnung bei einem Ehestreit zunächst mit dem Duschkopf geschlagen und danach erwürgt haben. Bisher schwieg er zu dem Vorwurf. Als die Frau von ihrem ältesten Sohn in der Badewanne gefunden wurde, hielten die Einsatzkräfte zunächst einen natürlichen Tod für möglich. Sie war erst kurze Zeit zuvor am Knie operiert worden und benötigte eine Thromboseprophylaxe-Spritzen gegen Blutgerinsel.

Für die Ermittler häuften sich jedoch alsbald Verdachtsmomente, so dass eine Untersuchung in der Rechtsmedizin eingeleitet wurde. Zu Recht, wie sich herausstellte: Die Frau starb durch Sauerstoffmangel im Gehirn aufgrund einer Stauung der Halsvenen. Auch wurden unter ihren Fingernägeln DNA-Spuren ihres Gatten gefunden. Allerdings, so die Rechtsmediziner, könnte dies auch durch das bloße Zusammenleben in der Wohnung erklärt werden. Diese Frage könne nur in einer neuen Studie beantwortet werden. Doch dafür seien mindestens drei Monate Arbeitszeit erforderlich. Die Richter gaben nach einer kurzen Beratungspause zu erkennen, dass sie eine solche Studie trotz der hohen Kosten in Auftrag geben wollen.

Der Verteidiger kündigte an, dass sein Mandant sich heute erstmals zur Tat äußern will. Falls er gesteht, wird das Gericht darin Strafmilderungsgründe sehen. Falls nicht, ist der Prozess geplatzt. Er wird dann neu aufgerollt, wenn die Studienergebnisse vorliegen und eine bessere Beurteilung erfolgen kann. jht

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