Richter stoppt Badewannen-Prozess und fordert neues Gutachten

Saarbrücken. In seiner gestrigen Verhandlung hat das Schwurgericht den Prozess um den Tod einer Ärztin in der Badewanne (wir berichteten) ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat den 52 Jahre alten Ehemann wegen Totschlags angeklagt. Entgegen seiner Ankündigung will der Angeklagte weiter zu dem Vorwurf schweigen. Die bisherige Beweislage ist offenbar nicht ausreichend für eine Verurteilung

Saarbrücken. In seiner gestrigen Verhandlung hat das Schwurgericht den Prozess um den Tod einer Ärztin in der Badewanne (wir berichteten) ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat den 52 Jahre alten Ehemann wegen Totschlags angeklagt. Entgegen seiner Ankündigung will der Angeklagte weiter zu dem Vorwurf schweigen. Die bisherige Beweislage ist offenbar nicht ausreichend für eine Verurteilung. Das Gericht hat das Verfahren daher bis auf Weiteres ausgesetzt.Das Institut für Rechtsmedizin an der medizinischen Fakultät der Universität in Homburg soll ein Gutachten zur quantitativen Bestimmung von Körperzellen des mutmaßlichen Täters unter den Fingernägeln der Verstorbenen erstellen. Es wurden bei einem Gentest zwar entsprechende Spuren des Angeklagten gefunden, doch ist nicht sicher, ob sie auf das übliche Zusammenleben oder durch einen Abwehrkampf entstanden sind. Diese Problematik ist nach Auskunft zweier Rechtsmediziner nicht ausreichend erforscht und in der Fachliteratur beschrieben. Das Schwurgericht hat die Fortdauer der Untersuchungshaft für den Angeklagten angeordnet. Die letzte Entscheidung dazu trifft das Oberlandesgericht. jht

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