Ditib Ministerium prüft Ditib-Antrag

Saarbrücken · Der islamisch-türkische Dachverband will als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Dann darf er Steuern eintreiben. Das Land will keinen Alleingang.

 Ob der islamisch-türkische Dachverband künftig Steuern erheben darf, bleibt vorerst offen. Symbolbild.

Ob der islamisch-türkische Dachverband künftig Steuern erheben darf, bleibt vorerst offen. Symbolbild.

Foto: CC0-Lizent/Pixabay

Ob der islamisch-türkische Dachverband Ditib im Saarland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wird und damit auch Steuern erheben darf, bleibt vorerst offen. Es sei noch keine Entscheidung getroffen worden, teilte ein Sprecher des Saar-Bildungsministeriums auf SZ-Anfrage mit. Ditib mit seinen zehn Gemeinden im Land hatte den Antrag mit finanziellen Aspekten begründet. „Ditib finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Einen vollzeitbeschäftigten Imam können wir nicht bezahlen“, sagte der Ditib-Landesvorsitzende Rasim Akkaya im Juli in einem SZ-Interview.

Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts dürfen von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Zu ihren Privilegien gehören unter anderem auch steuerliche Begünstigungen und ihre Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Laut Bildungsministerium hatte Ditib im Rahmen der Vorbereitungen des Modellversuchs zum Islamischen Religionsunterricht im Saarland zunächst den Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes gestellt. Da es in Deutschland allerdings keine formelle Anerkennung als Religionsgemeinschaft gibt, wurde der Antrag uminterpretiert auf Verleihung der Körperschaftsrechte. Damals sei einvernehmlich entschieden worden, den Fokus zunächst auf den Modellversuch Islamischer Religionsunterricht zu legen, so das Bildungsministerium. Der Modellversuch läuft seit dem Schuljahr 2015/2016 und ist auf vier Schuljahre beginnend mit der Klassenstufe 1 angelegt.

Darüber hinaus seien in Deutschland noch keinem Ditib-Landesverband die Körperschaftsrechte verliehen worden. Zwar treffe die Entscheidung das jeweilige Bundesland. Allerdings gebiete die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten, dass die Länder ihre jeweilige Prüfung nicht völlig losgelöst von den in anderen Ländern gewonnenen Erkenntnissen durchführten, sondern diese angemessen berücksichtigten. „Das Saarland steht bei der Verleihung von Körperschaftsrechten daher in engem Austausch mit den übrigen Ländern“, so das Ministerium weiter.

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